Versicherungspflicht für Putzhilfen: Was ist zu beachten?

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Putzende Frau mit Sicherheitsschild im Vordergrund
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Wenn in einer Familie beide Eltern berufstätig sind oder zum Beispiel mit mehreren Kindern insgesamt viel Arbeit anfällt, kann die Hausarbeit schnell zur Last werden. Oft wird in diesem Fall über eine Putzkraft nachgedacht, die der Familie etwa bei der Wohungsreinigung unterstützend zur Hand geht.

Damit dies für alle Beteiligten so einfach und angenehm wie möglich gestaltet werden kann, sind hinsichtlich der Versicherungspflicht für die Hilfskraft einige Punkte zu beachten, insbesondere die Unfallversicherungspflicht sollte niemals vergessen werden.

Versicherungspflicht für Putzkräfte – Haushaltsnahe Dienstleistungen und Minijobs

Oft sind in der Vergangenheit Verträge mit Putzkräften in privaten Haushalten in großem Stil als Schwarzarbeit vereinbart worden. Zu kompliziert erschien es vielen Menschen, jemanden offiziell sozialversicherungsrechtlich anzumelden, der meist nur wenige Stunden in der Woche arbeitet.

Auch fürchtete man zu hohe Abgaben. Diese Verweigerungshaltung kann insbesondere im Hinblick auf die Unfallversicherung böse Folgen haben und schadet außerdem der Allgemeinheit. In diesem Wissen hat der Gesetzgeber starke Anreize geschaffen: Das Anmeldeverfahren wurde sehr erleichtert, und es wurden auch steuerliche Vergünstigungen geschaffen.

Video: Welche Folgen hat Schwarzarbeit?

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In den meisten Fällen wird es sich bei der Putztätigkeit um eine geringfügige Beschäftigung, also um einen sogenannten Minijob mit pauschalen Abgaben für Lohnsteuer und Sozialversicherung handeln. Eine solche Tätigkeit ist gegeben, wenn das monatliche Entgelt 450 EURO nicht überschreitet. Die Kosten für die Hilfskraft als Minijobber verringern bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auf Antrag die Einkommensteuer um 20% und höchstens 510 EURO. Einzelheiten sind in § 35 EStG geregelt.

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Anmelden von Minijobs

Auch der Anmeldevorgang für Minijobs im Haushalt ist deutlich einfacher gestaltet worden: Bei der Minijobzentrale wird der Minijob angemeldet und das Formular „Haushaltsscheck“ heruntergeladen, das von den Beteiligten ausgefüllt wird. Automatisch wird die Hilfskraft mit der Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung mit 1,6% Beitrag angemeldet.

Daneben fallen pauschal 5% Rentenversicherung, 5 % Krankenversicherung und noch kleinere Umlagebeiträge an. Unter Umständen kommt eine Befreiung von der Rentenversicherung in Betracht. Sämtliche Pauschalbeträge werden zusammen eingezogen, bei einem Minimum an Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten.

Auch bei Schwarzarbeit – Umfallversicherung muss sein

Selbst bei einvernehmlich vereinbarter Schwarzarbeit – von der dringend abzuraten ist – ist die Putzkraft zur Unfallversicherung anzumelden. Das gilt sogar bei einmaligen Hilfstätigkeiten im Haushalt. Die unterlassene Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung ist bußgeldbewehrt. Außerdem kann es auch in anderer Hinsicht für denjenigen teuer werden, der als Auftraggeber eine Anmeldung unterlässt:
Frau hält Bügeleisen über Hand auf Bügelbrett Passiert der unangemeldeten Kraft ein Unfall, ist sie zwar dennoch per Gesetz unfallversichert, aber der Unfallversicherungsträger kann sich etwaige anfallende Kosten vom Auftraggeber zurückholen und bis zu 4 Jahre rückwirkend zusätzlich Beiträge geltend machen.

Insgesamt kann es also erheblich teurer werden, auf eine offizielle Anmeldung zu verzichten. Dabei ist es oft die Putzhilfe selbst, die auf Schwarzarbeit drängt, um etwa mehrere Auftraggeber ohne anfallende Abgaben bedienen zu können. Der Auftraggeber sollte sich wohl überlegen, ob er ein solches Risiko eingehen möchte.

Mehr Freizeit durch eine Putzkraft

Besonders bei einem Full-Time Job bleibt oft nur wenig Zeit zum putzen. Für eine saubere Wohnung sind Hilfskräfte im Haushalt oft eine gute Unterstützung und es kann viel Zeit gespart werden.  Der Gesetzgeber hat steuerliche Vorteile geschaffen und das Anmeldeverfahren soweit erleichtert, dass es jedermann ohne weiteres möglich, auch die Versicherungspflicht für die Hilfskraft zu erfüllen. Einige große Magazine und TV-Sender wie der Focus, aber auch N24 haben schon positiv über den Putz-Dienstleister Mila berichtet.

Nun muss nur noch eine gute Kraft gefunden werden. Ein Inserat auf speziellen Internetportalen und die Internetsuche mit passenden Stichworten, zum Beispiel Putzhilfe Berlin gesucht, haben gute Aussichten auf Erfolg.

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Titelbild: © Andrey Popov – shutterstock.com
Bildquelle: © Sergi Lopez Roig – shutterstock.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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