Neues Pflegegesetz: Alle Änderungen im Überblick

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Neues Pflegegsetz
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Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG), das bereits im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, hatte insbesondere für Demenzkranke wichtige positive Änderungen im Gepäck. Im Verbund mit dem bereits ab 2012 wirksam gewordenen, geänderten Pflegezeitgesetz sollten die neuen Regelungen außerdem pflegenden Angehörigen das Leben erleichtern. Eine finanzielle Änderung des PNG ist zum 1. Januar 2013 mit der Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung auf 2,05 % beziehungsweise 2,2 % für Kinderlose verwirklicht worden. Zeit für ein erstes Fazit und einen Überblick über das gesamte Gesetzespaket im Bereich Pflege.

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Neuerungen für Demenzkranke

Insbesondere Demenzerkrankungen wie beispielsweise Alzheimer fordern sowohl das Gesundheitssystem als auch die Angehörigen massiv. Dies liegt zum einen an der ständig steigenden Zahl von Erkrankten, als auch an dem fortschreitenden Verlauf der Erkrankung, der in absehbarer Zeit ein selbstständiges Leben des Erkrankten zumeist unmöglich macht.

Es war daher eines der Motive für ein neues Pflegegesetz, hier Verbesserungen zu schaffen. Neben dem unten ausgeführten Förderprogramm für Wohngruppen bietet das PNG Demenzkranken und ihren Angehörigen die folgenden Erleichterungen:

  • Höhere Beträge bei Pflegesachleistungen
  • Höhere Beträge beim Pflegegeld
  • Einführung von Leistungen bei Pflegestufe 0 mit Pflegegeld von 120 EUR, beziehungsweise Sachleistungen in Höhe von 225 EUR monatlich

Unterstützung der Angehörigen und weitere Neuregelungen

Verbesserungen für Angehörige sind wie folgt geschaffen worden:

    • Bei Kurzzeit oder Verhinderungspflege verbleibt für vier Wochen ein 50% Anspruch auf das Pflegegeld.
    • Pflegende Angehörige haben mehr Möglichkeiten, Vorsorge und Rehabilitierungsangebote in Anspruch zu nehmen.
    • Die rentenrechtlich wirksamen Zeiten bei der Pflege mehrerer Angehöriger ab Pflegestufe 1 werden addiert.
    • Pflegebedürftige dürfen Zeitkontingente in Anspruch nehmen.
    • Selbsthilfegruppen werden finanziell unterstützt.

Ein weiterer Schwerpunkt des PNG ist die bessere Förderung von ambulant betreuten Wohngruppen. Neben einem monatlichen Pauschalbetrag von 200 EUR pro Bewohner einer Wohngruppe, fördert man die Gründung einer neuen Gruppe mit einmalig jeweils 2500 EUR pro pflegebedürftiger Person, maximal 10.000 EUR pro Wohngruppe.

In der Vergangenheit hatten sich viele Probleme im Pflegebereich auch dadurch ergeben, dass der Zeitraum von der Antragsstellung bis zur Feststellung der Pflegestufe einfach zu lang war. Es war daher auch Anliegen und Motivation für ein neues Pflegegesetz, gerade an dieser Stelle abzuhelfen.

Die Pflegekasse muss seitdem etwa 2 Wochen nach Antragsstellung eine Beratung anbieten, die Begutachtung durch MDK ist dienstleistungsorientiert ausgestaltet worden und Rehabilitierungsmaßnahmen werden automatisch angeboten.

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Die Erfahrung zeigt, dass durchaus positive Impulse in Gang gekommen sind und Prozesse beschleunigt werden konnten. Jedenfalls erleichtert ein ebenfalls eingeführtes Beschwerdemanagement auch den Umgang mit den zuständigen Stellen. Weitere Regelungen des PNG betreffen die stationäre Pflege. Die Pflege konnte insgesamt an einigen Stellen erfolgreich entbürokratisiert werden, etwa indem Eigenanteile in bestimmten Bereichen abgeschafft wurden.

Pflegezeit im Überblick

Das bereits 2012 realisierte neue Pflegezeitgesetz ermöglicht es pflegenden Angehörigen, mit der sogenannten Familienpflegezeit ihre Arbeitszeit für zwei Jahre auf 15 Wochenstunden zu verkürzen. Der Pflegende erhält dann für diese Zeit einen bestimmten Prozentsatz seines Bruttoarbeitslohns – in der Regel 75 % – teilweise als Vorschuss, den er später wieder aufarbeiten muss. Dabei beruht die Regelung auf Freiwilligkeit: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, sondern Arbeitgeber und pflegender Angehöriger müssen sich einigen. Die Realisierung der Familienpflegezeit ist damit alles andere als unproblematisch.

Der pflegende Angehörige muss für längere Zeit mit reduziertem Arbeitslohn leben, nicht nur für zwei Jahre, sondern auch für Zeiten danach, in denen er den Arbeitslohnvorschuss wieder mit voller Stundenzahl bei reduziertem Gehalt ausgleicht. Außerdem wird es häufig so sein, dass die Pflege sich nicht innerhalb von zwei Jahren einfach erledigt hat. In der praktischen Ausführung bleibt die Familienpflegezeit daher eher kompliziert.

Neuregelungen lösen einige, aber nicht alle Probleme

Ein neues Pflegegesetz bekommt grundsätzlich große Aufmerksamkeit, das Thema Pflege treibt sehr viele Menschen um. Die Familienpflegezeit wird kritischer gesehen, vor allem weil die Arbeitnehmer ihren Gehaltsverzicht allein finanzieren müssen. Auch Arbeitgeber stehen der Pflegezeit – wie übrigens auch ihrem Vorläufer aus dem Jahr 2008 – eher skeptisch gegenüber.

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Erfahrungen zeigen daher, dass die Pflegezeit nicht besonders intensiv in Anspruch genommen wird. Alles in allem hat man mit PNG und Pflegezeitgesetz versucht, das Thema Pflege gesetzlich besser zu gestalten und Impulse zu setzen. Pflege bleibt aber auch weiterhin eine Problematik, die Politik und Gesellschaft vor bleibende Herausforderungen stellt.

Dies wird daher sicherlich nicht die letzte Neuregelung in diesem Bereich bleiben. Pflegenden Angehörigen sei empfohlen, sich intensiv über alle Möglichkeiten informieren zu lassen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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