Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, dann stellen sich viele Kinder eine Frage: In welchem Umfang kann man mich für Kosten der Pflege belangen? Und bis zu welchem Grad bin ich unterhaltspflichtig für meine Eltern?
Die Höhe der Pflegekosten
Die Pflegekosten steigen kontinuierlich an. Für einen Platz im Pflegeheim müssen 1.500 bis 5.000 Euro pro Monat aufgebracht werden. Je nach Pflegestufe und Einrichtung. Und auch wenn die Leistungen der Pflegekassen erst in diesem Jahr angepasst wurden, heißt dies noch lange nicht, dass alle Pflegebedürftigen so viel Geld zur Verfügung haben, um eine ordentliche und personenbezogene Pflege in Anspruch nehmen zu können. Vielmehr kommt es immer öfter vor, dass die Kinder, ob nun ehelich oder unehelich, für ihre Eltern zahlen müssen. Selbst Adoptivkinder können zur Kasse gebeten werden. Reicht das Geld des Pflegebedürftigen für die Pflege nicht aus, so springt erst einmal das Sozialamt ein und zahlt die Differenz. Jedoch werden die fleißigen Mitarbeiter sich recht schnell bei den Angehörigen melden und versuchen, dass Geld zurückzufordern. Eine Verjährung gibt es dabei nicht.
Soviel Selbstbehalt ist möglich
Der Selbstbehalt ist gesetzlich geregelt. So darf der Staat nicht an die Ersparnisse heran, die für das Alter vorgesehen sind. Als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt dient immer das Nettoeinkommen. Von diesem Einkommen werden alle Belastungen abgezogen, die für den eigenen Gebrauch sind. Hierzu gehören Kosten für die Krankenkasse, Kinderbetreuung oder auch Versicherungen und Kredite. Das „bereinigte“ Nettoeinkommen sollte dann bei Alleinstehenden nicht über 1.600 Euro liegen. Für Ehepartner dürfen noch einmal 1.280 Euro hinzugerechnet werden. Alle Einnahmen, die über dieser Grenze liegen, müssen zu 50% für die Pflegekosten abgegeben werden.
Das steuerliche Absetzen der Kosten
Die Kosten kann man dann steuerlich absetzen, wenn man als Angehöriger für die eigenen Eltern bezahlen muss. Die Kosten müssen über den Posten „Außergewöhnliche Belastungen“ abgeschrieben werden. Dabei können pauschal 924 Euro im Jahr angegeben werden. Zahlen mehrere Kinder für die Pflege der Eltern, dann kann nicht jedes Kind den kompletten Betrag angeben. Das Geld muss dann gleichmäßig auf alle zahlenden Kinder aufgeteilt werden. Eine gute Übersicht zum Thema Pflegestufen, Pflegestufen und mehr finden sie auf dieser Webseite.
Wenn Pflege zu einem finanziellen Problem wird
Auch wenn man es niemanden wünschen mag: Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden und die Rente, die Pflegestufe wie auch das Ersparte nicht für die Deckung der Kosten ausreicht, dann werden in der Regel die Kinder zur Kasse gebeten. Meist kein schöner Moment, für den sich viele ältere Betroffene auch schämen. Doch es lässt sich nicht ändern und alle Beteiligten müssen das Beste aus dieser Situation herausholen. Und mit ein wenig Sachkenntnis kann man den Selbstbehalt so regeln, dass man als Kind nicht allzu viel zuzahlen muss. Zudem lässt sich einiges an Kosten steuerlich absetzen, sodass auch hier ein Ausgleich erzielt werden kann.
Video: Frank Ehmann erklärt – Warum eine private Pflegeversicherung?
Foto: © Tom-Hanisch.de – Fotolia.com
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