Wann sollte der Mann die Elternzeit nehmen?

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Mann, der ein Baby auf dem Arm hält
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Für ein Kind ist es besonders in den ersten Lebensjahren wichtig intensive Zuwendung und Betreuung durch beide Elternteile zu erhalten, weshalb der Gesetzgeber die Elternzeit eingeführt hat. Auch ein Mann in Elternzeit wird immer häufiger. Doch was müssen Väter bei der Beantragung beachten?

Chefs dürfen sich bei Elternzeit nicht quer stellen

Die Familienauszeit für den Mann wird immer populärer, im zweiten Quartal 2015 haben sich alleine 97.000 Väter dafür entschieden. Vielen hat dabei natürlich geholfen, dass es zwei Monate länger Elterngeld gibt, wenn der Vater sich  für mindestens zwei Monate entscheidet, Elternzeit zu beanspruchen.

Auch wenn ein Mann in Elternzeit mittlerweile kein gesellschaftliches belächeltes Phänomen mehr ist, stellen sich konservative Chefs noch immer quer. Zeit für die Familie kann nicht verwehrt werden, werdende Väter sollten sich ihre Pläne diesbezüglich nicht durchkreuzen lassen. Denn wenn die Elternzeit gut durchgeplant ist, können sich auch die Kollegen auf die veränderte Konstellation am Arbeitsplatz einstellen. Wenn der Chef vorhat, den Mann in Elternzeit mit einer Kündigung zu bestrafen, wird das Recht auf der Seite des werdenden Vaters sein. Auch wenn von der rechtlichen Seite alles geregelt scheint, scheuen sich immer noch viele Männer, die Auszeit komplett in Anspruch zu nehmen, da sie einen Karriereknick befürchten.

Die meisten Väter gehen in Mini-Elternzeit

Die Mini-Elternzeit kann dann eine Alternative sein. Zwei Monate Auszeit für Väter haben sich mittlerweile als gängige Praxis etabliert, bei der auch niemand mehr schief angeschaut wird. Einen Knick in der Karriere muss ein Mann bei der kurzen Zeit kaum befürchten. Wenn ein Vater diese zwei Monate auch noch aufsplittet, merkt das Umfeld am Arbeitsplatz eigentlich kaum, was los ist.

73 Prozent der Männer wählen daher dieses Elternzeitmodell.

Wer sich hingegen entscheidet, länger zu pausieren, kann beim Wiedereintritt in den Job mit Widerstand rechnen. Schwierigkeiten haben alle, die länger als sechs Monate aus dem Beruf aussteigen, aber das betrifft sowohl Männer als auch Frauen. Dabei liegen die Vorteile für den Vater auf der Hand. Die überwiegende Mehrheit entscheidet sich dafür, die Zeit bereits unmittelbar nach der Geburt in Anspruch zu nehmen. Andere gehen gegen Ende in Elternzeit, um der Partnerin den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern.

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Studien haben gezeigt, dass von der Elternzeit auch die Partnerschaft profitiert. Männer übernehmen danach viel eher im Haushalt anfallende Arbeiten.

Die Elternzeit muss gut durchgeplant werden

Will ein Mann in Elternzeit gehen, heißt es, eine kluge Planung zu haben. Denn die Elternzeit muss vorab auf den Tag genau beantragt werden. Der späteste Termin hierfür sind sieben Wochen vor dem eigentlichen Beginn. Wenn der Zeitraum so früh wie möglich festgelegt wird, freut das auch die Personalplaner am Arbeitsplatz. Vorgesetzte können verlangen, dass ein Arbeitnehmer alle Abschnitte der Elternzeit für zwei Jahre im Voraus benennt. Jedes Elternteil kann drei Zeitabschnitte nehmen. Soll danach etwas geändert werden, muss der Vorgesetzte nicht mitspielen.

Die Beantragung der Elternzeit beim Chef muss in Schriftform erfolgen. Elternzeit und das auch maximal 14 Monate festgelegte Elterngeld sind voneinander unabhängig. Denn insgesamt können, allerdings dann ohne Zuschuss vom Staat, in den ersten drei Lebensjahren des Kindes insgesamt 36 Monate genommen werden. Wer am Anfang nur 12 Monate nimmt, kann die restlichen 24 Monate sogar bis zum 8. Geburtstag des Kindes verteilen. Der Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit, es besteht jedoch ein gesetzliches Recht auf Rückkehr.

Noch flexibler mit Elterngeld Plus

Noch mehr Möglichkeiten bietet dem Vater in Elternzeit das neue Elterngeld Plus. Das bisherige System wird mit Teilzeitmonaten noch flexibler. Durch die Teilzeit kann das Elterngeld länger bezogen werden. Damit kann auch außerhalb des eigentlichen Arbeitsverhältnisses eine Teilzeitbeschäftigung aufgenommen werden. Väter sind gut beraten, sich vorab genau bei der Elterngeldstelle über die Vielzahl an Möglichkeiten zu informieren.

Titelbild: ©iStock.com – fizkes

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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