Krankheitstage mit Kind – Wann darf ich mein krankes Kind als Arbeitnehmer zu Hause betreuen?

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Mutter am Telefon mit kranken Kind zu Hause
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Im Berufsleben kann jeder einmal krank werden. Mit einer entsprechenden Krankschreibung durch den Arzt kann diese Erkrankung und die damit verbundene Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber belegt werden. Wie ist die Rechtslage aber, wenn das eigene Kind erkrankt ist und wann haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Kind dann trotz Arbeitsverhältnis zu Hause gesund zu pflegen?

Ist das Kind krank, darf ein Arbeitnehmer Krankheitstage mit Kind beanspruchen

Wenn das eigene Kind erkrankt ist, was gerade in jungen Jahren und hier zu Beginn des Kindergartens und der Schulzeit besonders häufig der Fall ist, muss das Kind zu Hause gepflegt werden. Ein Arbeitnehmer, der gesetzlich versichert ist und in einem abhängigen Arbeitsverhältnis steht, darf sich in diesem Fall vom Kinderarzt eine Bescheinigung ausstellen lassen, dass das Kind aufgrund von Krankheit kindergarten- oder schulunfähig ist und darf damit zu Hause beim Kind bleiben und dennoch das Recht auf Lohnfortzahlung behalten. Wie bei der eigenen Erkrankung gilt auch hier, dass der Arbeitgeber umgehend informiert werden muss und dass zudem die entsprechenden Krankmeldung schnellstens vorgelegt werden muss.

10 Tage sind für abhängig Beschäftige die gesetzliche Regelung

Die Anzahl der sog. „Krankheitstage mit Kind“ sind pro Jahr limitiert. Für Eltern heißt das, dass im Jahr keine unbegrenzte Anzahl von Tagen für die Gesundpflege des Kindes zur Verfügung steht. Das heißt praktisch, dass die Rechtsprechung innerhalb des Arbeitsrechts vorgesehen hat, dass jährlich 10 Tage pro Elternteil zur Verfügung stehen, um das kranke Kind mit Lohnfortzahlung zu Hause zu pflegen. Damit können Elternpaare insgesamt bis zu 20 Tage im Jahr beim kranken Kind zu Hause bleiben, dennoch weiterhin ihr Entgelt beziehen. Für Alleinerziehende ist die Regelung etwas anders. Sie haben jeweils den Anspruch von zwei Elternteilen, das heißt, dass ein alleinerziehender Elternteil 20 Tage im Jahr für die Pflege des kranken Kindes beanspruchen darf.

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Das Recht auf Krankheitstage mit Kind hat allerdings auch einige Einschränkungen

Die wichtigste Regelung ist, dass das Recht auf die Krankheitstage mit Kind nur für Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren gilt. Darüber hinaus muss ein ärztliches Attest vorliegen, das wiederum dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Ist das Kind also krank und bleibt ohne Arztbesuch zu Hause, besteht das Recht auf die Krankentage mit Kind für Eltern nicht.

Der Arzt muss zudem bestätigen, dass die Betreuung durch einen Elternteil unerlässlich ist, was allerdings im Regelfall gerade bei jüngeren kranken Kindern immer gegeben ist. Zudem muss der Elternteil gesetzlich versichert sein. Die letzte Voraussetzung ist, dass keine andere vertraute Person im Haushalt lebt, die die Pflege übernehmen kann – also beispielsweise Großeltern, Kindermädchen oder Au-Pair-Mädchen. Fremde, wie beispielsweise Nachbarn, müssen Eltern allerdings nicht als Pflegeperson akzeptieren!

Mädchen Ratgeber

Voraussetzungen für Krankentage mit Kind:

  • das Kind ist unter 12 Jahre alt
  • für einen Elternteil besteht ein Anspruch von jährlich 10 Tagen
  • es ist keine vertraute Person im Haushalt für die Betreuung vorhanden
  • es besteht ein ärztliches Attest
  • Eltern müssen gesetzlich versichert sein

Krankheitstage mit Kind sind das Recht jeden Arbeitnehmers

Dass das Kind krank und pflegebedürftig wird, kann allen Eltern immer wieder passieren. Das Arbeitsrecht hat hier Vorsorge getroffen und bietet Eltern die Möglichkeit, sich mit Lohnfortzahlung um das kranke Kind zu kümmern. Allerdings müssen Eltern hierfür bestimmte Regeln einhalten und entsprechende Voraussetzungen erfüllen.

Titelbild: © istock – Zinkevych

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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