Steueränderungen 2015 – Was ändert sich für Familien?

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Eltern vor der Steuererklärung
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Wie jedes Jahr so sind auch zum 1. Januar 2015 einige neue Steuergesetze in Kraft getreten. Die nachfolgende Auflistung soll erklären, von welchen Neuerungen Familien betroffen sind und was es für sie somit zu beachten gilt.

Neben merklichen Erleichterungen werden Eltern und Kindern auch einige weniger erfreuliche Entscheidungen begegnen; alles in allem jedoch bringt das neue Kalenderjahr familienkompatible Gesetzgebungen, die in manchen Fällen sogar immense finanzielle Vorteile bergen.

Beruf und Familie leichter unter einen Hut bringen

Hat ein Arbeitnehmer unbedingt an einer Schulung oder einem Seminar teilzunehmen oder muss er oder sie eine kurzfristig anberaumte Geschäftsreise antreten, sind die dafür vom Arbeitgeber geleisteten Zahlung fortan steuerfrei. Dies gilt sowohl für die Kinderbetreuung wie auch für die Pflege von Angehörigen. Wo die Betreuung stattfindet, spielt nun auch keine Rolle mehr.

Ein Beispiel: Der Chef entsendet seinen Mitarbeiter zu einem zwingend notwendigen Termin. Der Angestellte allerdings hätte sich zu jenem Zeitpunkt eigentlich um seine kranke Mutter oder die erst vierjährige Tochter zu kümmern. Der benötige Babysitter oder der mobile Pflegedienst gehen auf Kosten des Chefs. Das an sich ist nichts Neues. Seit 2015 allerdings sind diese Zahlungen von der Steuer befreit.

Sprich, was die Firma für die Kinderbetreuung zu zahlen hat, erhält der Mitarbeiter brutto für netto. Das freut das Unternehmen und in der Tasche des Angestellten landet wesentlich mehr Geld. Bis zu 600 Euro im Jahr dürfen es insgesamt sein. Voraussetzungen sind beispielsweise, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat und der betroffene Arbeitnehmer kindergeldbezugsberechtigt ist.

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Eine Erstausbildung dauert 18 Monate

Mit dem Jahreswechsel wurde in der Bundesrepublik eine wichtige Gesetzeslücke geschlossen. Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es nach wie vor erst möglich nach einer Zweitausbildung vorgezogene Betriebsausgaben und Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Weil nicht geregelt war, wie lange die vorausgegangene Erstausbildung gedauert haben muss, hat Berlin nun nachgezogen.

Eine diese steuerlichen Vorteile nutzbar machende Erstausbildung muss mindestens eineinhalb Jahre in Anspruch genommen haben. Mehrwöchige Lehrgänge zur Kosmetikerin, zertifizierte Seminare oder die beispielsweise vom Zeitaufwand her geringe Flugbegleiterschulung zählen demnach nicht als tatsächliche Berufsausbildung und machen das anschließende Studium oder eine weitere Lehrzeit nicht steuerlich absetzbar.

Außerdem muss dieser Tätigkeit tatsächlich in Vollzeit nachgegangen worden sein. Der Gesetzgeber schreibt mindesten 20 Arbeitsstunden wöchentlich vor. Darüber hinaus haben die Betroffenen eine mündliche und schriftliche Abschlussprüfung vorzuweisen. Allen Eltern, deren Sprösslinge zuerst einen Beruf erlernt und anschließend die Universität besucht haben, wird diese Nachricht freuen, macht sie doch die ersten Sprossen der Karriereleiter leichter erklimmbar.

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Gläubig sein wird unkomplizierter

Familien, die entweder katholischen oder evangelischen Glaubens sind, mussten bis dato einen Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer in Bezug auf die Kapitalerträge stellen. Dies fällt nun im neuen Kalenderjahr weg und ein Aktivwerden ist nicht mehr nötig.

Was Eltern Zeit und den behördlichen Stellen viel Bürokratie erspart. Alle Banken sind angewiesen, die zu bezahlende Kirchensteuer einzubehalten und automatisch an die betreffende Behörde abzuführen.

Doch keine Angst: Menschen ohne Konfessionszugehörigkeit müssen nicht dagegen Einspruch erheben. Wer kein Mitglied in einer Kirchengemeinschaft ist, erscheint nicht im Personenpool der Geldinstitute.

Ist nicht gewünscht, dass die Bank über die Religionszugehörigkeit des Kunden Bescheid weiß, kann dieser Widerspruch bei der Bundeszentrale für Steuern einlegen. Dann erfolgt das gleiche Abwicklungsverfahren wie vor dem 01.01.2015. Diesen sogenannten Sperrvermerk erwirken Ehepaare mit der Einsendung eines gemeinsamen, familienübergreifenden Formulars.

Familien profitieren im Allgemeinen von den Neuerungen

Was die Regierung im vergangenen Jahr beschlossen hat, beschert Eltern und Kindern einige Erleichterungen. Gerade die Fördermaßnahmen der Kinder- und Pflegebetreuung wirken sich positiv aus. Beruf und Familie sollen besser vereinbar werden und auch den Arbeitnehmern will das Gesetz unter die Arme greifen.

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Bildquelle: ©iStock.com/AndreyPopov 

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Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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