Rechte der Eltern nach einer Trennung: Wer darf das Kind wie oft sehen?

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Umgangsregelungen wenn Eltern sich trennen
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Wenn sich ein Elternpaar trennt, so lebt einer der beiden Elternteile in der Regel nicht mehr mit der Familie zusammen und kann die Kinder nicht jederzeit sehen. Da im Regelfall der Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen für die Entwicklung der Kinder sehr wichtig ist, sieht der Gesetzgeber allerdings ein regelmäßiges Umgangs-und Besuchsrecht vor. Doch wie häufig darf der Elternteil, der die familiäre Wohnung verlassen hat, die Kinder dann eigentlich sehen?

Rechte der Eltern in Bezug auf den Umgang zum Kind

Das BGB regelt das Umgangsrecht explizit in §1684. Allerdings gibt es keine ausdrückliche Regelung über die Dauer, den Zeitpunkt und die Länge des Aufenthalts eines Kindes beim getrennt lebenden Elternteil.

Der Gesetzgeber räumt den Eltern ein Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich der geeigneten Umgangsregelung ein. Erst, wenn die getrennt lebenden Eltern nicht zu einer Einigung gelangen, schaltet sich das Familiengericht ein.

Umgangsregelung – Rechte der Eltern stehen hinter dem Kindeswohl zurück

Die Eltern müssen sich darüber im Klaren sein, dass bei allen Vereinbarungen das Kindeswohl an erster Stelle steht. Dabei muss die Belastbarkeit des Kindes, das Alter und die Stärke der Bindung an einen Elternteil als Bezugsperson berücksichtigt werden. Ist das Kind noch sehr jung, so sollten die Besuche beim umgangsberechtigten Elternteil häufiger, aber kürzer ausfallen.

Allerdings sollten die Besuche nach einem festen Plan erfolgen, um dem Kind klare Strukturen zu bieten und einer Entfremdung von einem Elternteil vorzubeugen. Zugleich sollte die Umgangsregelung genügend Freiraum für die persönlichen Interessen des Kindes abseits der Familie beinhalten. Ab einem gewissen Alter kann die Geburtstagsparty der besten Freundin durchaus wichtiger sein als ein Wochenende mit dem umgangsberechtigten Elternteil.

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„Eingebürgerte“ Umgangsregelungen

Ob im Kleinkindalter, in der Pubertät oder bei jungen Erwachsenen, ob während der Schulpflicht oder in den Ferien – für jede Altersstufe und jede Situation haben sich bestimmte Umgangsregelungen für den umgangsberechtigten Elternteil etabliert. Natürlich sind diese nicht rechtlich bindend, zeigen sich aber im Alltag als praktikabel. Folgende Regelungen haben sich eingebürgert:

  • Kleinkinder: Im Idealfall sieht der umgangsberechtigte Elternteil das Kind täglich für ein bis zwei Stunden.
  • Schulpflichtige Kinder: Etwas ältere Kinder verbringen oft jedes zweite Wochenende sowie Teile der Ferien bei dem anderen Elternteil.
  • Besondere Anlässe: Feiertage wie Weihnachten oder Ostern sollten zwischen den Elternteilen gerecht aufgeteilt werden.

Kindeswohl über alles

Mädchen Ratgeber
Ganz gleich, welche Probleme sich zwischen Eltern nach der Trennung zeigen, wenn es um den Umgang mit den Kindern geht, sollten beide Elternteile zurückstecken und einzig an das Wohl des Kindes denken. Wie häufig und über welchen Zeitraum das Kind beim umgangsberechtigten Elternteil sein wird, sollte im Idealfall von den Bedürfnissen des Kindes abhängig gemacht werden.

Titelbild: © istock.com – vadimguzhva

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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