Ratgeber Mutterschutz: Tipps für werdende Mütter

0
Ratgeber Mutterschutz: Tipps für werdende Mütter
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Bewertunge(n), Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Der deutsche Gesetzgeber schützt schwangere Frauen und junge Mütter umfassend durch den Mutterschutz. Betriebe können sie innerhalb bestimmter Fristen nicht kündigen, zudem haben sie Anspruch auf Zahlungen.

Arbeitgeber zügig über Schwangerschaft informieren

Frauen merken zu unterschiedlichen Zeitpunkten, wann sie ein Kind in sich tragen. Deshalb verzichtet der Gesetzgeber beim Mutterschutz auf eine bestimmte Frist, in denen Arbeitnehmern die Schwangerschaft Arbeitgebern mitteilen müssen. Es gilt der Grundsatz: Sobald werdende Mütter von ihrem Status wissen, sollten sie das Unternehmen in Kenntnis setzen.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht Wochen nach der Geburt dürfen die Mütter dann nicht zur Arbeit herangezogen werden. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist auf vierzehn Wochen nach der Geburt.

Innerhalb dieses Zeitraums erhalten die Frauen 13 Euro Mutterschaftsgeld täglich, der Arbeitgeber zahlt darüber hinaus einen Zuschuss. Das Mutterschaftsgeld überweist die Krankenkasse, Anspruchsberechtigte reichen eine eine von Ärzten oder Hebammen kostenlos ausgestellte Bescheinigung über den errechneten Geburtstermin ein.

Diese Bescheinigung muss im Zeitraum von sieben Wochen vor der Geburt bis zur Entbindung angefertigt werden. Schwangere erhalten das Geld für die gesamten sechs Wochen vor der Geburt, auch wenn sie die Bescheinigung erst später einreichen.

So sollten Betroffene bei Kündigungen handeln

Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt genießen die Frauen vollen Kündigungsschutz. Nur wenn ein Betrieb in diesem Zeitraum stillgelegt wird, können Arbeitgeber ausnahmsweise Kündigungen aussprechen.

Dieser Schutz gilt ausdrücklich für die gesamte Schwangerschaft, also auch nachträglich nach dem Bekanntwerden. Sollte die Kündigung noch keine drei Wochen zurückliegen, sollten werdende Mütter sofort eine Kündigungsschutzklage anstrengen. Wenn sie erst nach dieser Frist ihre Schwangerschaft erkennen, müssen sie eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragen. In beiden Fällen bekommen Frauen recht, sofern sie rasch handeln.

Video: Baby und Beruf – das sind Ihre Rechte

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Generelle und individuelle Beschäftigungsverbote und Urlaubsanspruch

Während der gesamten Schwangerschaft steht die Gesundheit der werdenden Mütter im Vordergrund. Nachdem der Arbeitgeber informiert wurde, unterliegt er generellen Beschäftigungsverboten: Er darf Mütter nicht mehr sonn- und feiertags, zur Akkordarbeit und für Überstunden verpflichten.

Individuelle Beschäftigungsverbote entstehen, wenn bestimmte Tätigkeiten das Wohlergehen der Schwangeren gefährden und ein Arzt das attestiert. Betroffene sollte sich an den Arbeitgeber und bei verschiedenen Auffassungen direkt an die Aufsichtsbehörde wenden.

Bei einem Beschäftigungsverbot muss der Arbeitgeber einen Mutterschaftslohn zahlen, der dem Netto-Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor der Schwangerschaft entspricht. Während des gesamten Mutterschutzes (mehr Infos hier) entstehen außerdem wie bei einer normalen Beschäftigung Urlaubsansprüche, Unternehmen dürfen keine Abzüge vornehmen.

Mädchen Ratgeber

Mutterschutz: Was Schwangere zu beachten haben

Um einen umfassenden Kündigungsschutz zu genießen und Zahlungen wie Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss zu erhalten, müssen Frauen folgende Regelungen berücksichtigen: Sie sollten unverzüglich den Arbeitgeber informieren, sobald sie um ihre Schwangerschaft wissen. Hat dieser sie kurz zuvor gekündigt, sollten Betroffene sofort aktiv werden und ihren Kündigungsschutz durchsetzen. Schließlich sollten sie sich den errechneten Geburtstermin bescheinigen lassen, um das Mutterschaftsgeld beantragen zu können.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

Keine Kommentare