Kinderrechte im Grundgesetz – die Zustimmung und der Druck nehmen zu

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Kind im Superheldenkostüm
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Als das Grundgesetz entworfen und ausgearbeitet wurde, wurde es elementar auf Freiheit und Würde des einzelnen Menschen ausgerichtet. Kinder hingegen waren damals noch kein Diskussionsgegenstand. Seit einigen Jahren wird der Ruf jedoch immer lauter, dies zu ändern – die Rechte der Kinder sollen fest in das Grundgesetz geschrieben werden. Eine theoretische Frage, die durchaus praktische Folgen haben könnte.

Kinder genießen internationale Rechte

Nach der Verkündung der Allgemeinen Menschenrechte im Jahre 1948 vergingen über 40 Jahre Diskussion, bis 1989 auch die Allgemeinen Kinderrechte von der UNO definiert und von der Generalversammlung verabschiedet wurden. Sie sind wesentlich präziser als die Menschenrechte und berücksichtigen das besondere Abhängigkeitsverhältnis, in dem Kinder naturgemäß stehen. Die Rechte der Kinder umfassen unter anderem solche auf:

  • ihre Rechte ohne Diskriminierung einzufordern, die deshalb unbegrenzt und für alle Kinder gelten
  • Vorrang des Kindeswohls, das bei Entscheidungen über sie im Mittelpunkt stehen muss
  • Leben, Überleben und freie Entwicklung seiner Persönlichkeit
  • dass seine Meinung gehört und seinem Alter angemessen berücksichtigt wird
  • ein Leben mit seinen Eltern, sofern das Kindeswohl dieses nicht verhindert
  • auf Förderung, Bildung, Spiel und kulturelle Entfaltung
  • Schutz vor Ausbeutung, Gewalt, Misshandlung, unangemessener Darstellung durch die Medien
  • freie Meinungsäußerung, Information und die Nutzung altersentsprechender Medien

Die Details sind in insgesamt 54 Artikeln und zwei Zusatzprotokollen festgeschrieben. Unterzeichnet haben die Rechte der Kinder alle Staaten der Welt außer den USA.

Die Diskussion um die Aufnahme in das Grundgesetz

Bereits seit Jahrzehnten wird von unterschiedlichen Seiten die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz gefordert. Es sind nicht nur Interessenverbände wie der Kinderschutzbund, die sich für einen solchen Schritt stark machen.

Inzwischen existiert ein breites Bündnis, das von der Unicef über Ärztevereinigungen bis hin zu Elterngruppen und Vereinen zum Schutz der Kinder reicht. Sie argumentieren, dass Kinder bisher im Grundgesetz lediglich als Objekte erwähnt werden, nicht aber als eigenständige Subjekte. Das bedeutet praktisch, dass Eltern zwar ein Recht auf Erziehung ihrer Kinder haben, umgekehrt die Rechte der Kinder aber völlig ignoriert werden.

Andere wiederum weisen jedoch darauf hin, dass Kinder selbstverständlich ebenso wie Erwachsene von den Menschenrechten geschützt werden. Eine zusätzliche, gesonderte Erwähnung sei deshalb nicht notwendig. Wichtig sei vielmehr eine exakte Festlegung in den entsprechenden Regelwerken wie dem Jugendschutzgesetz.

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Eine Aufnahme könnte konkrete Änderungen bewirken

Praktisch könnte es durchaus Auswirkungen haben, die Rechte der Kinder auf Verfassungsebene festzuschreiben. Sie sind zwar 2016 bereits in 14 von 16 Landesverfassungen aufgenommen, doch es gibt weiter Lücken. So sind Kinder beispielsweise nicht in der Lage, eine Verfassungsbeschwerde zu erheben, falls sie ihre Rechte verletzt sehen.

Der Staat würde zudem stärker dazu verpflichtet, eine Politik mit Blick auf das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Das gilt von der kommunalen Ebene – bei der Einrichtung von Kitas und Anwohnerbeschwerden etwa – bis hin zu bundesweiten Aufgaben wie die Bekämpfung der Kinderarmut. Der Schutz von Kindern würde wohl zusätzlich gestärkt werden, wenn der Fokus auch auf Verfassungsebene auf das Kindeswohl gelenkt wird.

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Einige Staaten haben die Rechte der Kinder bereits in ihre Verfassung aufgenommen

Spanien, Österreich und auch Südafrika haben die Kinderrechte bereits in ihrer Verfassung festgeschrieben. Auch in Deutschland werden die Forderungen dahingehend seit Jahren intensiver. Eine entsprechende Petition wurde von mehr als 50.000 Individuen und 100 Organisationen unterzeichnet. Und was sagen die Betroffenen selbst dazu? Sie sind mit überwältigender Mehrheit für die Aufnahme ihrer Rechte. In Umfragen sprachen sich bis zu drei Viertel aller Kinder und mehr als zwei Drittel aller Eltern für eine Aufnahme aus.

Titelbild: ©istock-Choreograph 

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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