Familienpolitik: Kinder schützen und Kinderrechte stärken

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Sind Kinder in Deutschland ausreichend geschützt? Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder veröffentlichte letzte Woche seinen Bericht über die weltweite Umsetzung von Kinderrechten und zeigte sich enttäuscht über die Bundesrepublik.

Es sind deutliche Worte, mit der der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Deutschland anmahnt. Kernpunkt der Kritik ist die hohe Kinderarmut in Deutschland. Zudem sei man enttäuscht darüber, dass die Kinderrechte noch immer nicht in das Grundgesetz aufgenommen worden sind. Auch fehle es an einer zentralen Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, bei der sie sich melden können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.

Entwicklungsland: Platz 21 von 28

Zwar erkennt der Ausschuss der Vereinten Nationen Fortschritte an, beispielweise beim Kinderschutz oder bei der Stärkung der Rechte unehelicher Kinder. Gleichzeitig gäbe es aber an anderer Front noch viele Probleme und so legten die Experten der Bundesregierung eine umfangreiche Liste von Empfehlungen vor.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die deutlichen Worte der UN.

Der Verein sieht schon lange Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland. Insbesondere wird die Bekanntmachung von Kinderrechten in Deutschland bemängelt. Europaweit liegt Deutschland damit nur auf Platz 21 von 28 Ländern. Dies könne geändert werden durch entsprechende Änderungen von Bildungs- und Lehrplänen in Kitas und Schulen.

Kinderrechtlich gesehen seien wir noch ein Entwicklungsland, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerks. Und fordert von der Bundesregierung endlich eine Gesetzesinitiative für die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz. „Außerdem brauchen wir Kinderrechtsbeauftragten auf Bundesebene, der sich wirkungsvoll für die Recht der Kinder einsetzt“, betont Hofmann.

Kinderarmut und Flüchtlingskinder

Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung der Rechte im Land Bericht erstatten. Dazu reichen die Regierungen Berichte ein, doch auch Nichtregierungsorganisationen haben die Möglichkeit dem Ausschuss ihre Ansichten zukommen zu lassen. In Deutschland ist die Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft getreten.

Das Ergebnis der Beratungen zwischen der Bundesregierung und dem Ausschuss sind in einigen Punkten überhaupt nicht zufriedenstellend. So steige die Kinderarmut und damit würden zu viele Kinder an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Ein weiterer Minuspunkt: Insbesondere die Rechte von Flüchtlingskindern würden vernachlässigt werden. „Das Urteil internationaler Kinderrechtsexperten zeigt, dass Deutschland bis heute ein Konzept zur Verwirklichung der Kinderrechte für alle Kinder fehlt“, sagt Sebastian Sedlmayr, Leiter der Abteilung Kinderrechte bei UNICEF Deutschland.

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Kinder müssen ihre Rechte wahrnehmen

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass sich in Deutschland der Staat den Kinderrechten immer nur in Form von einmaligen Aktionen widmet. „Dabei brauchen wir nachhaltigere Strukturen für die junge Generation, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, so Dominik Bär, Kinderrechtsexperte beim Deutschen Kinderhilfswerk. Sedlmayr fordert indes die Bundesregierung auf die Empfehlungen des Ausschusses ernst zu nehmen: „Sie können ein Signal für einen Aufbruch für Kinderrechte in Deutschland sein“.

Weitere Informationen zu den Kinderrechten gibt es unter: www.unicef.de, www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de oder www.dkhw.de/cms

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Bildquelle: spirit of america / Shutterstock.com

Über den Autor

Madina Sekandari

Juristin, Journalistin und Katzenmama - hat immer ein Buch in der Tasche und kann nicht am Flughafen vorbeifahren ohne Fernweh zu bekommen.

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