Jugendschutz für Ihre Kinder: Gesetzliche Regelungen

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Das Jugendschutzgesetz mag manchem Erwachsenem noch in unangenehmer Erinnerung sein, etwa wenn beim Kauf einer Kinokarte nach dem Ausweis gefragt wurde, der nicht das entsprechende Alter auswies, um den begehrten Film zu sehen. Auch werden viele junge Erwachsene beim Kauf von Spirituosen jahrelang auf ihr Alter angesprochen, weil sie nicht aussehen, als seien sie bereits 18 Jahre alt. Angesichts der vielen Verbote und mancher oberflächlicher Belästigungen wird oft übersehen, dass der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen einer demokratischen und freizügigen Gesellschaftsordnung ist. Den Betroffenen wird dies meist deutlich, wenn sie selbst Kinder haben.

Jugendschutz – die wichtigsten gesetzlichen Regelungen

  • Das Jugendschutzgesetz hat den Schutz der Jugendlichen in der Öffentlichkeit im Fokus.
  • Insgesamt geht es beim Thema Jugendschutz darum, Jugendlichen eine gesunde und unbehelligte Entwicklung zu ermöglichen und sie dabei vor schädlichen Einflüssen vielfältiger Art zu schützen.

Die wesentlichen Regelungsbereiche des Jugendschutzgesetzes sind daher:

  • Altersgestaffelte Zugangsbeschränkungen für Alkohol und Tabak (Tabak und Spirituosen sind erst ab 18 Jahren erlaubt, andere alkoholische Getränke ab 16 Jahren)
  • Alters-und Zugangsbeschränkungen für Kino- und Videofilme, PC-Spielen und Bildschirmpielgeräte sowie Bücher, DVD, CD (Filme und andere Medien können mit Altersbeschränkungen versehen werden. Die Altersfreigabekennzeichnung entscheidet darüber, ab welchem Alter bestimmte Medien an Jugendliche öffentlich abgegeben werden dürfen. Jugendgefährdende Medien können indexiert werden und auch insgesamt für die Abgabe an Jugendliche gesperrt wird. Schwerjugendgefährdende Medien können auch ohne vorhergehende Indexierung mit Abgabeverboten an Jugendliche belegt werden.)
  • Beschränkungen für Aufenthalte an bestimmten Örtlichkeiten wie Diskotheken, Gaststätten und Nachtbars
  • Glückspielverbot

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Sinnvoller Grundschutz für Jugendliche

Ob manche der oben genannten Beschränkungen in der heutigen Zeit heute noch angemessen sind, kann diskutiert werden. Prinzipiell bieten sie einen sinnvollen Grundschutz, der es Jugendlichen ermöglichen soll, allmählich in das Erwachsenenleben und in dessen mannigfache Versuchungen und Eigenverantwortlichkeiten hinein zu wachsen.

Manche Regelungen wie etwa die Beschränkung des Aufenthaltes an bestimmten Orten erscheint angesichts der heutigen, durch Internet und Medien sehr erwachsen erscheinenden Jugend im Alter zwischen 14 und 17 Jahren vielleicht veraltet. Die Frage, die sich dabei stellt ist, wo man die Grenzen ziehen soll.

Sind die meisten Jugendlichen heute mit 15, 16 oder 17 genauso erwachsen wie mit 18 Jahren? Außerdem werden Gesetze nicht immer eingehalten, dies gilt auch für das Jugendschutzgesetz. Es kann heute zu vielen Durchbrechungen, auch durch das Internet kommen, die Jugendliche vorzeitig mit Herausforderungen und Erfahrungen konfrontieren, die man früher einem Erwachsenen zugerechnet hätte.

Von der Systematik nehmen die gesetzlichen Regelungen vor allem die Gewerbetreibenden und Veranstalter in die Verantwortung. Verstöße sind Bußgeld- und strafbewehrt. Flankiert wird das Jugendschutzgesetz von weiteren Gesetzeswerken wie etwa dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

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Die Jugend schützen – im Zeitalter von Internet und Social Media

Während die Tatbestände des klassischen Jugendschutzes deutlich fassbare, anknüpfbare Eingriffsnormen und auch Verantwortlichkeiten von Personen festsetzen, ist die Kontrolle des Jugendschutzes im Internet weitaus schwieriger und kontroverser. Die Jugendminister der Bundesländer haben 1997 das jugendschutz.net gegründet, das sich mit der Kontrolle von Angeboten im Internet beschäftigt, die sich an die Öffentlichkeit richten.

Im Jahr 2003 trat der Jugendmedienschutz- Staatsvertrag in Kraft, die den Eingriffsbereich auf die Angebote der Teledienste erweitert hat. Dabei ist der Begriff „Kontrolle“ in diesem Zusammenhang nicht ganz zutreffend, da das Internet als solches keiner Zensur unterliegt. Jugendschutz im Internet kann daher nicht umfassend gewährleistet werden.

Das Jugendschutzgesetz – wichtiger denn je

Gerade im Zeitalter des Worldwide Web ist das bodenständige Jugendschutzgesetz sinnvoller denn je, um einen Basisschutz für Jugendliche in der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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Titelbild: © milias1987 – shutterstock.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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