In den letzten Jahren hat sich der Charakter der Steuererklärung für die Familie schleichend verändert – ohne dass die breite Öffentlichkeit darauf wirklich aufmerksam geworden wäre. In der Tat bekommen die meisten Familien nach der Einreichung der Steuererklärung Einiges zurück. Eigentlich müsste die Steuererklärung eigentlich Steuersparerklärung heißen. Warum dies so ist? Dies liegt an einem mehrstufigen System der Steuererhebung und -rückerstattung!
Die Arbeitgeber können nur Bruttobesteuerung vor
Die frühere Lohnsteuerkarte und auch die elektronische Variante mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) kann leider nur einen kleinen Teil der Steuerermäßigungen erfassen. Insbesondere diejenigen, die sich während eines Jahres nicht verändern oder vom Familienstand und Wohnort abhängen. Die Anzahl der in die Steuerklasse und den Steuerfreibetrag einzurechnenden Kinder hat ebenso einen Einfluss wie das Bundesland (beispielsweise für die Höhe der Kirchensteuer).
Allerdings bearbeitet der Arbeitgeber zusammengefasst gesprochen nur diejenigen Teile der Steuern, für die er aufgrund der Lohn- und Gehaltszahlungen auch verantwortlich ist. Da er sich nicht mit den Lebensverhältnissen oder auch der privaten Vorsorge der Mitarbeiter befasst, kann er auch gar keinen endgültigen Steuerabzug vornehmen.
Der Staat erhält damit monatlich so etwas wie einen bei diesem Gehalt möglichen theoretischen Maximalwert des Lohnsteuerabzugs – direkt vom Arbeitgeber überwiesen. Deshalb sollte jeder der Arbeitnehmer seine Steuererklärung einreichen. Diese führt bei Familien in den allermeisten Fällen sogar zu einer Steuerermäßigung bzw. -rückerstattung.
Video: Tipps zur Steuererklärung
Einige Abzugspositionen führen zu Rückerstattungen
Vor einigen Jahren wurden die Abzugsmöglichkeiten von Kosten bei der Einkommensteuererklärung erheblich erweitert. Seitdem gibt es nicht nur die Möglichkeit, einige Ausgaben für die private Altersvorsorge abzuziehen. Darüber hinaus können die an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Das zu versteuernde Brutto würde damit um die Höhe der Krankenkassenbeiträge reduziert werden. Deshalb werden die meisten Familien (insbesondere in Arbeitnehmerhaushalten) nach der Lohnsteuererklärung bares Geld vom Finanzamt zurückbekommen.
Über diesen Klassiker der Krankenkassen- bzw. Sozialversicherungsbeiträge hinaus gibt es viele weitere Abzugspositionen wie Kosten für Fortbildungen, Arbeitszimmer oder weitere außergewöhnliche Belastungen, die die Steuerlast mindern.
Eine Erhöhung der Besteuerung durch die Lohnsteuererklärung ist absoluter Ausnahmefall
Seit der Einführung der Abgeltungs- bzw. Quellensteuer auf Kapitalerträge ist zudem eines der wesentlichen Risiken für die nachträgliche Erhöhung der Steuerlast bei Einreichung der Steuererklärung weggefallen:
Hohe Einnahmen aus Kapitalanlagen!
Der Grund dafür ist, dass diese bereits bei Auszahlung bzw. Anfall der Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne direkt von der Bank ans Finanzamt überwiesen werden. Damit kann die Steuerlast nachträglich nicht mehr steigen, da keine zusätzlichen Posten auf der Einnahmenseite zu berücksichtigen sind.
Deshalb ist es ein absoluter Ausnahmefall, dass eine eingereichte Lohnsteuererklärung zu einer Mehrbelastung des Steuerzahlers führt. Anders sieht dies lediglich bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern aus, die neben der Lohnsteuererklärung auch weitere Anlagen abgeben müssen!
Viel Rückerstattung bei geringem Zeitaufwand
Auch wenn das Ausfüllen der Lohnsteuererklärung sicherlich nicht zu den spannendsten Aufgaben gehört, so ergibt sich für den Familienvater doch oft eine sehr hohe Rückzahlung bei einem Aufwand von nur einer Stunde oder ein bisschen mehr. Der größte Teil des Zeitaufwandes lässt sich zudem dadurch einsparen, dass die Belege bereits während des Jahres an einem Ort gesammelt wird. Ebenfalls hilft einem die richtige Software, wie z.B. Lexware, bei denen man nur noch die Formulare ausfüllen muss und die restliche Arbeit macht die Software.
Beginnen Sie also gleich im Januar mit dem Sammeln der Belege des neuen Jahres, so dass die Lohnsteuererklärung für das nächste Jahr leichter von der Hand geht als für dieses Jahr! Beginnen Sie am Besten gleich mit der Einzahlungsbestätigung Ihrer Krankenversicherung, auf der die für das Jahr 2014 gezahlten Beiträge summarisch aufgeführt sind.
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