Plötzlich erwachsen – ein Azubi in der Familie

0
Plötzlich erwachsen - ein Azubi in der Familie
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (3 Bewertunge(n), Durchschnitt: 3,67 von 5)
Loading...

Die Kinder wachsen oft viel zu schnell heran und mit ihnen wachsen auch die Wünsche und Ansprüche. Besonders Großfamilien werden aufatmen, wenn ein junges Familienmitglied die Lehre beginnt und das erste selbst verdiente Geld nach Hause bringt. Das Taschengeld hat ausgedient, denn der Nachwuchs kann nun einige Ausgaben selbst bestreiten und eventuell sogar mit einem kleinen Obolus die Familienkasse auffüllen. Ob dies ein Thema ist, muss jede Familie selbst entscheiden.

Die Kosten werden nicht weniger

Laut einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung verdienen Azubis in Deutschland etwa 700 € monatlich. Dabei gibt es natürlich erhebliche Unterschiede und im Allgemeinen kann gesagt werden, dass der Geldbeutel eines Auszubildenden nicht gerade prall gefüllt ist. Besonders eng wird es für Jugendliche, die für die Berufsausbildung den Wohnort verlassen müssen. Schnell summieren sich die Kosten für:

  • Miete
  • Verpflegung
  • Telefon
  • Fahrten

Auch die Ausbildung selbst bedingt gewissen finanzielle Aufwendungen. Ob der Auszubildende für die Kosten von:

  • Lehrbüchern
  • Schulmaterial
  • Software
  • Bekleidung

selbst aufkommen muss, wird man ebenfalls in jeder Familie individuell klären müssen. Dabei ist es auch möglich, mit dem Azubi eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Dies entlastet nicht nur die Familienkasse, sondern erzieht den Nachwuchs auch zu mehr Disziplin und Verantwortung. Tritt das Kind in den Beruf ein, beginnt seine Pflicht als Steuerzahler. Ob Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag gezahlt werden müssen, hängt vom Nettoeinkommen ab. Liegt dieses jährlich unter 8.004 €, ist der Auszubildende von diesen Zahlungen befreit. Damit der Nachwuchs seinen Verdienst von Beginn an realistisch einschätzt, bieten sich Brutto-Netto-Rechner an.

Finanzielle Unterstützung von behördlichen Stellen

Mädchen Ratgeber

Die finanzielle Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Familien mit einem eher kleinen Geldbeutel sollten ihrem Kind nahe legen, finanzielle Unterstützung von Außen in Anspruch zu nehmen. So fördert die Arbeitsagentur zum Beispiel Erstausbildungen. Bei der Antragstellung wird der Verdienst der Eltern berücksichtigt. Es werden nur staatlich anerkannte Erstausbildungen gefördert. Schulische Ausbildungen unterstützt das Amt nicht.

Schüler können Bafög beantragen. Die Förderung kann bis 670 € betragen. Der Antrag kann beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Auch hier fließt der Verdienst der Eltern mit in die Berechnung ein. Die Eltern können weiter Kindergeld beziehen, solange sich das Kind in der Ausbildung befindet.

Sparen will gelernt sein

Das erste eigene Geld lässt plötzlich Spielraum für Wünsche, welche vormals von der Familie abgesegnet werden mussten. Damit sich die Kids nicht verkalkulieren und mit der neuen Situation nicht überfordert sind, ist ein wachsames Auge der Familie ratsam. So kann zum Beispiel ein Finanzplan aufgestellt werden, worin die Einnahmen und Ausgaben aufgeschlüsselt werden und das verfügbare Geld ersichtlich ist.

Das erste Geld landet auf dem eigenen Gehaltskonto , welches bei vielen Anbietern für Auszubildende kostenlos geführt wird. Für junge Menschen sind flexible Sparmöglichkeiten sinnvoll. Das Geld sollte sofort verfügbar sei, wenn Aufwendungen wie:

  • Schulgeld
  • Fahrgeld
  • Lehrbücher

zu begleichen sind.

Um einer erste flexible Spareinalge zu unterhalten, sind Tagesgeldkonten ratsam. Dieser werden in der Regel überdurchschnittlich gut verzinst und schaffen ein Polster, wenn es zu unerwarteten Anschaffungen kommt, für die die Familie nicht aufkommen kann oder möchte. Aufgabe der Familie ist es, den Nachwuchs zum Sparen anzuhalten. Dabei können materielle Werte als Ziele in Aussicht gestellt werden. Ob diese nun in einem neuen Handy, der eigenen Stereoanlage, einem Netbook oder dem ersehnten Führerschein liegen, ist abhängig von der wirtschaftlichen Situation der Familie.

Eine ganze Reihe von Vergünstigungen kann der Auszubildende im Alltag in Anspruch nehmen. Für Auszubildende winken Ermäßigungen für:

  • Tickets für Kino, Museum, Ferienpark, Schwimmbad
  • Handyverträge
  • Abonnement für Zeitungen und Zeitschriften

Je nach Sparverhalten des Jugendlichen kann die Familie über die Beatragung eines Dispokredits nachdenken. Dieser ist für Auszubildende ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Das könnte Sie auch interessieren: Staatliche Schule oder Privatschule?
Bildquelle: auremar – shutterstock.com

Video: Ausbildungsberufe unter der Lupe

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

Keine Kommentare