Pflege im Alter – welche Pflegestufe ist die richtige?

0
Unterstützende Hände
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertunge(n), Durchschnitt: 4,50 von 5)
Loading...

Wird durch Krankheit und/oder Alter die intensive Pflege eines Menschen notwendig, stellt sich für ihn und seine Angehörige meist die Frage nach der angemessenen Pflegestufe. Gut informiert lassen sich auch entsprechende Einstufungsgespräche mit einem Vertreter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen besser führen und mögliche falsche Einstufungen von dieser Seite besser einschätzen. Grundsätzlich richtet sich die Pflegestufe nach dem Umfang des jeweiligen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs. An die Pflegestufe sind verschiedene Geld- und Sachleistungen geknüpft, die dem Betroffenen und seinen Angehörigen das Leben erleichtern sollen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sich gegen mögliche Fehlbewertungen bei der Einstufung wehren.

Pflegestufe 0 – nicht pflegebedürftig, aber mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die Pflegestufe 0 ist noch keine echte Pflegestufe und bildet den Abgrenzungsrahmen zur eigentlichen Pflegebedürftigkeit. Es werden hier zwar Hilfeleistungen im Rahmen der Grundpflege und auch im Rahmen der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, diese erreichen jedoch grundsätzlich nicht die zeitliche Intensität der folgenden Pflegestufen. Grundpflege besteht aus den Teilbereichen Mobilität, Ernährung und Körperpflege. Die Abgrenzung zur Pflegebedürftigkeit ist schwierig, der Gesetzgeber bemüht sich deshalb schon lange um eine neue, leichter abzugrenzende Definition der Pflegebedürftigkeit.

Auf der Stufe 0 wird Betreuungsgeld geleistet, das zwischen 100 und 200 EUR beträgt. Seit 1.1.2013 sind auch Pflegegeld, Sachleistungen, Pflegehilfsmittel, Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege sowie Unterstützungen für Maßnahmen zur Gestaltung des individuellen Wohnumfeldes möglich. Da gerade die Abgrenzung zur echten Pflegebedürftigkeit im Einzelfall Probleme aufwirft, sollte man wissen, dass grundsätzlich der Bescheid der Pflegekasse zur Einstufung mit dem Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Zugang angegriffen werden kann. Idealerweise wird der Widerspruch zunächst nicht begründet, sondern Akteneinsicht und die Vorlage des entsprechenden Gutachtens verlangt, das zur Einschätzung der Pflegekasse geführt hat.

Video: Im Zweifel gegen den Patienten? – Der Kampf um die Pflegestufe

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Pflegestufe I und II – Zwischen erheblicher und Schwerpflegebedürftigkeit

Pflegestufe I setzt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit voraus. Diese ist gekennzeichnet durch einen Bedarf an Hilfeleistung in mindestens zwei Bereichen der Grundpflege sowie mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Dabei muss pro Tag mindestens ein zeitlicher Hilfebedarf von 90 Minuten bestehen, von denen die Hälfte auf die Grundpflege entfällt.

Pflegestufe II ist gekennzeichnet durch einen noch intensiveren Bedarf an Unterstützung im Bereich der Grundpflege. Mindestens dreimal am Tag muss hier zu unterschiedlichen Zeiten Hilfe notwendig werden, zusätzlich zu der mehrfach in der Woche erforderlichen Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitlich wird ein Bedarf von drei Stunden pro Tag zugrunde gelegt, wobei davon zwei Stunden im Bereich der Grundpflege nötig sind.

Pflegestufe III – Die Schwerstpflegebedürftigkeit als Ende der Entwicklung

In der Pflegestufe III ist im Bereich der Grundpflege rund um die Uhr Unterstützung erforderlich, zusätzlich zur mehrfach die Woche notwendigen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitlich wird hier ein Bedarf von mindestens fünf Stunden täglich angesetzt, mit vier Stunden bei der Grundpflege.

Mädchen Ratgeber
Härtefallregelungen führen zu einem Anspruch auf höhere Sachleistungen, wenn etwa sechs Mal täglich und davon dreimal nachts Hilfe bei der Grundpflege notwendig wird. Auch die dauerhaft notwendige Behandlungspflege in vollstationären Einrichtungen kann hier entsprechend den Härtefall bedingen. Wenn etwa nachts die Pflege nur von mehreren Pflegekräften geleistet werden kann, ist ebenfalls ein Härtefall anzunehmen.

Gut informiert durch den „Pflegestufen-Dschungel“

Für Betroffene und ihre Angehörige ist die Einstufung der Pflegestufe eine sehr relevante Angelegenheit, je höher die Stufe, desto mehr finanzielle und sachliche Unterstützung. Die Einschätzung des Medizinischen Dienstes muss nicht immer richtig sein, eine kritische Würdigung ist hilfreich.

Titelbild: © istock.com – Kuzma

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

Keine Kommentare