Lottogewinn: Zugewinnausgleich in der Ehe

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Wenn sich das Familienglück nach dem Lottogewinn wendet, muss geteilt werden
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„Ich wär so gerne Millionär“- wer diesen Dauerbrenner nicht mehr singen muss, weil er im Lotto gewonnen hat, kann sich glücklich schätzen. Manchmal profitieren aber auch Menschen von dem eigenen finanziellen Glück, denen man es nicht unbedingt gönnt.

Pech in der Liebe, Glück im Spiel?

Solange Ehepartner sich verstehen, dürfte auch die gemeinsame Verwaltung des Lottogewinns unproblematisch laufen. Kritisch wird es, wenn die ehemals glücklichen Partner gerade in der Scheidung stecken und sich das obige Sprichwort bewahrheitet. So erging es einem Lottospieler, dessen Fall kürzlich vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt wurde. Ganze acht Jahre schon lebte er getrennt von seiner Ehefrau mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen. Den Antrag auf Scheidung reichte er allerdings erst ein, nachdem er mit seiner neuen Liebe einen Lottogewinn in Höhe von fast einer Million Euro erzielte.

Menage a Trois – zumindest finanziell

Das Gericht entschied, dass der Gewinn dem Zugewinn zuzurechnen ist. Die Noch-Ehefrau des glücklichen Gewinners durfte sich also ebenso über den Gewinn freuen. Rund die Hälfte des Gewinnanteils, der auf den Mann entfiel, ging somit an die nicht mehr geliebte „Bessere Hälfte“. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein Lottogewinn nicht aus persönlichen Motiven ausgezahlt werde. Dies wäre bei Erbschaften und Schenkungen der Fall, die aus dem Zugewinn herausgehalten werden können. Das Lottospiel gleiche aber eher Aktienspekulationen und sei damit einfach nur eine gewinnbringende Vermögensmehrung.

Aber was ist wenn die 16 jährige Tochter im Lotto gewinnt?

Die Tochter hat ein Los von der Oma geschenkt bekommen und landet damit nun einen nicht unbeträchtlichen Gewinn. Glück für sie – allerdings eingeschränkt. Da sie noch nicht volljährig ist, haben Mama und Papa ein Vetorecht, wenn es um Anschaffungen geht, die das übliche Taschengeld übersteigen. Sei es nun das Auto, Haus oder sonstige größere Investitionen, bleibt die Zustimmung hier immer noch den Eltern überlassen. In Scheidungsangelegenheiten ist das Vermögen minderjähriger Kinder nur in Ausnahmefällen für die Unterhaltsberechnung entscheidend. Erst mit der Volljährigkeit tritt die Pflicht ein, vorhandenes Vermögen vor einer Unterhaltsforderung zu verwerten. Mehr dazu im Magazin auf lottoland.com.

Mädchen Ratgeber

Fallstricke durch Informationen umgehen

Wer sich auch im Lottospiel gut informiert, hat gute Chancen, solche Fallen des Glücksspiels zu umgehen. Ob Bank- oder Steuerberater, Anwalt oder Verbraucherzentrale- viele Anlaufstellen bieten Hilfe in finanziellen Dingen.

Bildquelle: © mdworschak – Fotolia.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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