Kindergeldantrag – So funktioniert’s

0
Kindergeldantrag richtig ausfüllen
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (4 Bewertunge(n), Durchschnitt: 4,50 von 5)
Loading...

Kindergeld wird grundsätzlich nur ausgezahlt, wenn ein Kindergeldantrag beim zuständigen Amt gestellt wurde. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die staatliche Leistung nach kurzer Bearbeitungszeit bewilligt. Wer die Bewilligungskriterien kennt, hat finanzielle Planungssicherheit.

Nötige Voraussetzungen für die Bewilligung von Kindergeld

Kindergeld hat den Zweck, Eltern finanziell zu unterstützen. Die Bewilligung der staatlichen Leistung steht grundsätzlich jedem zu, der die Voraussetzungen erfüllt. Die Bewilligung steht jedem Kind ab dem Tag seiner Geburt zu. Der Anspruch gilt regelmäßig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Es ist durchaus möglich, dass die Leistung über diesen Zeitraum hinaus, bis zum 25. Lebensjahr bewilligt wird. Hierzu muss sich das Kind noch in einer Ausbildung befinden oder studieren. Bei beiden Varianten darf ein Kind noch keinen Abschluss haben.

Befindet es sich im Zweitstudium und hat bereits das erste Studium erfolgreich absolviert, verliert es den Anspruch auf Kindergeld. Das gilt unabhängig davon, ob vorher ein bewilligter Kindergeldantrag gestellt worden ist. Hat das Kind lediglich die Schule absolviert und ist noch auf der Suche nach einem Studienplatz oder einer Ausbildungsstelle, so erhält es weiterhin die staatliche Leistung.

Video: Steuer 2013: Kindergeld und Kinderfreibetrag

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Der Anspruch erlischt nicht bis zum 25. Lebensjahr, nur weil das Kind noch nichts Entsprechendes gefunden hat. Hierzu muss das Kind lediglich ernsthaft bemüht sein, um einen Ausbildungsplatz oder einen Studienplatz zu erhalten. Dies kann beispielsweise anhand von geschriebenen Bewerbungen nachgewiesen werden.

Ist das Kind nach der Schulzeit arbeitslos, so kann es bis zum 21. Lebensjahr die Leistung erhalten. Das ist immer dann der Fall, wenn kein ernsthaftes Bemühen nachgewiesen werden kann.

Den Kindergeldantrag wahrheitsgemäß ausfüllen

Jeder, der einen Kindergeldantrag stellt, braucht einerseits das Antragsformular und andererseits die Geburtsurkunde. Die Antragsformulare sind bei den zuständigen Familienkassen erhältlich. Es ist möglich bei der Arbeitsagentur zu erfragen, welche Familienkasse zuständig ist, da die Behörden aneinander angeschlossen sind.

Das Formular für den Kindergeldantrag kann auch auf der Webseite der Familienkasse heruntergeladen und am Computer ausgefüllt werden. Nach dem Ausfüllen, muss es ausgedruckt, unterschrieben und per Fax oder postalisch abgesendet werden.

Im ersten Teil des Formulars muss der Antragssteller seine persönlichen Daten geben. Antragssteller sind in der Regel die Eltern, bzw. die erziehungsberechtigten Personen. Im zweiten Teil werden dann die persönlichen Daten des Ehegatten des Antragsstellers eingetragen: Also Name, Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit. Im dritten Teil werden die Zahlungsbedingungen festgelegt. Dort kann die Bankverbindung eingetragen werden. Zu dem Antrag erhalten Sie zusätzlich noch ein weiteres Formular. Auf diesem zusätzlichen Formular stehen Hinweise, die beim Ausfüllen zu berücksichtigen sind. Dies ist sehr hilfreich, wenn Unsicherheiten oder Verständigungsprobleme bestehen.

Mädchen Ratgeber

Antrag richtig ausfüllen

Der Antrag umfasst lediglich eine Din-A4 Seite und ist damit schnell ausgefüllt. Die Bearbeitung ist sehr einfach und auch für Laien, die sich zum ersten Mal in Ihrem Leben mit dem Thema Kindergeld beschäftigen, einfach umzusetzen.

Bildquelle: PeJo / Shutterstock.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

Keine Kommentare