Die Sache mit der Aufsichtspflicht – das müssen Eltern beachten

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Mutter und Kind
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Eltern haften für ihre Kinder – an diesem Spruch ist wirklich etwas dran. Kinder bedürfen einem besonderen Schutz durch ihre Erziehungsberechtigten. Sie müssen vor allem darauf achten, dass sie sich und anderen keinen Schaden zufügen. Sie haben die Pflicht sie zu erziehen und zu pflegen. Doch das muss alles in einem geregelten Maße geschehen, da das Kind auch die Chance haben soll, sich selbstständig zu entwickeln. Für Eltern also eine Gratwanderung. Vor allem, wenn sie in gewissen Fällen auch haftbar gemacht werden können, wenn die Kinder etwas anstellen

Was versteht man unter elterlicher Aufsichtspflicht?

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch §1626 haben Eltern die Pflicht und das Recht bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Lebensjahr, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das schließt die Person selbst und das Vermögen ein.

Die meisten Eltern sind sich ihrer Aufsichtspflicht gegenüber ihres Kindes auch bewusst.

Jedoch wissen sie meistens nicht, in welchem Maße diese Verantwortung von ihnen ausgefüllt werden muss.

Letztlich führt das im Alltag zum Dilemma zwischen der Freiheit des Kindes und der Kontrolle, die ausgeübt werden muss.

Grundsätzlich gilt: Wenn Aufsichtspersonen, damit rechnen konnten oder wussten, dass das Kind durch etwas zu Schaden kommt oder einen Schaden verursacht, ist es eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Kinder unter drei Jahre brauchen ständige Betreuung

Das Gesetz selbst ist hier etwas schwammig und liefert keine klaren und eindeutigen Vorgaben, weshalb die Entscheidung am Ende von den Eltern aus dem Bauch heraus getroffen werden muss.

Inwiefern die Aufsichtspflicht von Eltern verletzt wurde, wird erst dann thematisiert, wenn es bereits zu spät ist. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung empfiehlt allerdings, dass man Kinder bis drei Jahre niemals unbeaufsichtigt lassen soll.

Tagsüber sollte immer eine betreuende Person anwesend sein. Nachts kann ein Babyphone dafür sorgen, dass man weiß, wie es dem Kind geht, sodass man notfalls reagieren kann. Der Trend geht aktuell sogar in Richtung Modelle mit Videofunktion, um die Eltern noch mehr abzusichern.

Als Aufsichtsperson können bereits Kinder ab 14 Jahre fungieren, wenn sie beispielsweise eine sogenannte Babysitterausbildung absolviert haben. Das hängt allerdings auch von der Reife und der Persönlichkeit der jungen Betreuungsperson ab.

Video: Haften Eltern wirklich für ihre Kinder? | Rechtsirrtümer Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Ab wann darf man Kinder allein lassen?

Das hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Nicht nur das Alter spielt hier eine Rolle, sondern auch die Reife und der Charakter des Kindes.

Generell kann man jedoch davon ausgehen, dass Kinder, die bereits das Grundschulalter erreicht haben, zumindest kurzzeitig allein zu Hause gelassen werden können. Dabei sollte man jedoch Einiges beachten.

Eltern sollten zunächst mit kürzeren Zeitabständen beginnen. Läuft alles wie geplant, dann kann man die Minutenzahl immer weiter erhöhen.

Eltern müssen jedoch beachten, dass auch bei ihrer Abwesenheit die Aufsichtspflicht bestehen bleibt.

Wichtig ist, dass man vorher mit dem Kind spricht. Die Uhrzeit, zu der man wieder zurück sein wird, sollte mitgeteilt und vor allem auch eingehalten werden.

Außerdem sollte man immer telefonisch erreichbar sein und unbedingt abklären, was im Ernstfall zu tun ist.

Zudem empfiehlt es sich Regeln zu etablieren, was Kinder dürfen und nicht dürfen oder auch wie sie sich verhalten sollen, falls es an Tür klingelt.

Bei Kindern ab einem Alter von 14 Jahren sollte das Thema Alleinsein in der Regel keine Rolle mehr spielen. Ihnen kann getrost zugetraut werden, auch einmal eine Nacht allein zu verbringen oder auch allein rauszugehen. Die Bedingung ist allerdings, dass es sich das Kind auch selbst zutraut.

Wann haften Eltern für Kinder?

Ganz allgemein gilt, dass Personen unter 7 Jahren nicht haften. Im Straßenverkehr sogar ab 10 Jahren. Hier spricht man von der sogenannten Deliktunfähigkeit. Das heißt jedoch auch, dass die Erziehungsberechtigten ebenfalls nicht für entstandene Schäden haften müssen.

Der Geschädigte bleibt am Ende also auf den Kosten sitzen. Um zwischenmenschlichem Ärger und Problemen aus dem Weg zu gehen, können sich Eltern deshalb gegen Fälle der Deliktunfähigkeit versichern. Beim Fall eines Schadens übernimmt dann die Haftpflichtversicherung.

Junge Radler im Straßenverkehr

Bis zum Achten Lebensjahr müssen Kinder mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr dürfen sie den Bürgersteig weiterhin benutzen.

Ab dann sollten sie in der Lage sein, auch unübersichtliche Situationen im Straßenverkehr einschätzen zu können. Voll Straßenverkehrstauglich sind Kinder allerdings erst ab einem Alter von etwa 14 Jahren. Da die Aufmerksamkeit und die Konzentrationsfähigkeit frühestens ab dann erst voll entwickelt sein kann.

Konsequenzen für Eltern

Verletzen Erziehungsberechtigte ihre Aufsichtspflicht und kommt dabei das Kind oder andere Personen zu Schaden, müssen die Eltern dafür haften.

Je nach Härte, muss hier sogar mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Beispielsweise, wenn eine andere Person verletzt oder etwa getötet wird. Vorher muss allerdings eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch ein Gericht festgestellt werden.

Es kann also weitreichende Folgen für Eltern haben, falls sie ihre Aufsichtspflicht verletzen sollten. Auf der anderen Seite sollte man jedoch nicht zu übervorsichtig mit seinem Kind umgehen, damit seiner Persönlichkeitsentwicklung nicht im Weg steht.

Titelbild: © iStock – monkeybusinessimages

 

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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