Abtreibungen in Deutschland: Wissenswertes über den Schwangerschaftsabbruch

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Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland gesetzlich in § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Er ist in der Regel straffrei obwohl rechtswidrig und zum Teil auch bei Vorliegen der gesetzlichen Indikationen nicht rechtswidrig. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche steigt Jahr für Jahr nur leicht an.

Die kriminologische und die medizinische Indikation

Ganz oben auf der Liste der Diskussionen rund um den Schwangerschaftsabbruch stehen die kriminologische und die medizinische Indikation. In § 218a StGB wird eine Abtreibung, die aufgrund einer dieser Indikationen geschieht, als nicht rechtswidrig bezeichnet.

Das ist insbesondere auch für Frauen nach einem gewalttätigen Übergriff von großer Bedeutung, da sie das Opfer sind und in keiner Hinsicht mit einer Täterrolle in Verbindung gebracht werden sollen.

Die Abtreibung nach Indikation erfolgt nur aufgrund Attests eines Arztes. Die medizinische Indikation besteht in erster Linie, wenn Lebensgefahr oder eine schwer wiegende Beeinträchtigung der Gesundheit für die werdende Mutter besteht.

Die medizinische Indikation kann unbefristet gewährt werden. Die kriminologische Indikation unterliegt wie der Schwangerschaftsabbruch nach Beratung der Frist von zwölf Wochen.

In Ausnahmefällen verbinden sich die beiden Indikationen, da nach kriminellen Taten oft schwer wiegende Gefahren für die Psyche der Frau bestehen, so dass die Frist eine weiche Frist ist.

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Straffreiheit trotz rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruchs

Der Regelfall des Schwangerschaftsabbruchs ist nicht die Indikation. Die Mehrheit der Schwangerschaftsabbrüche erfolgt nach einer Beratung aufgrund der individuellen Entscheidung der Frau. Diese Beratung darf nur von einer für diese Tätigkeit staatlich anerkannter Stelle durchgeführt werden. Nur diese anerkannten Stellen können einen gültigen Nachweis ausstellen.

Viele soziale Institutionen bieten die Möglichkeit zu einer sehr persönlichen Beratung an. Neben der Beratung nach § 219 des Strafgesetzbuches muss der ernstliche Wille zum Abbruch vorhanden sein. Keine Frau darf gezwungen werden abzutreiben.

Diese Abtreibungen, die erst vier Tage nach der Beratung stattfinden dürfen, sind bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche straffrei. Da Frauenärzte den Beginn einer Schwangerschaft nicht exakt sondern nur in einem zeitlichen Rahmen von bis zu zwei Wochen festlegen können, kann ein straffreier Schwangerschaftsabbruch auch noch bis zur 14. Schwangerschaftswoche stattfinden.

Mädchen Ratgeber
Die heutige Version des § 218 des Strafgesetzbuches basiert auf einer langen Auseinandersetzung von Abtreibungsgegnern und Abtreibungsbefürwortern im Land. Mit der Einführung des modernen § 218 wurde dem Abtreibungstourismus ins Ausland ein Riegel vorgeschoben.

Sanfte Methoden für eine schonende Abtreibung

Die moderne Medizin bietet verschiedene Methoden der Abtreibung. Neben dem Absaugen und dem Ausschaben wird die so genannte Pille danach immer beliebter. Sie ist nur bis zur 9. Schwangerschaftswoche erlaubt. Mit Hilfe dieser Pille danach wird der Embryo wie bei einem Fehler der Natur verloren. Dennoch ist die ärztliche Nachkontrolle wichtig.

Spätestens ab der 10. Woche sind nur noch Absaugen und Ausschaben möglich. Die in Deutschland am meisten verwendete Methode ist das Absaugen, das bei örtlicher Betäubung erfolgen kann. Embryo und Gebärmutterschleimhaut werden über ein Röhrchen abgesaugt. Diese Methode kommt bis zur 14. Schwangerschaftswoche insbesondere bei späten Indikationen zum Einsatz. Das Absaugen kann auf Wunsch oder bei Indikation auch unter einer kurzen Vollnarkose erfolgen. Nur noch selten kommt es zu Ausschabungen mit einer Curette.

Ungewollte Schwangerschaften – eine individuelle Entscheidung treffen

Dank der medizinischen Fortschritte und der liberalen Ansätze im deutschen Strafgesetzbuch gibt es für Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, verschiedene Wege. Nach einer eingehenden Beratung haben sie die Wahl sich individuell zu entscheiden. Schonende Abtreibungsmethoden sorgen für einen sanften und in Regel komplikationslosen Eingriff.

Titelbild: © istock.com – KatarzynaBialasiewicz

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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