Lebensversicherung: Verkauf statt Kündigung – Versicherungsschutz bleibt bestehen

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Symbolische Darstellung einer Lebensversicherung
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Sie erwirtschaften kaum noch Rendite und eine Änderung der Situation ist nicht abzusehen: Lebensversicherungen stehen unter Druck. Doch eine Kündigung ist oft genug die schlechteste aller Möglichkeiten, zumal der wichtige Todesfallschutz verloren geht. Als Alternative empfiehlt sich der Verkauf – dann jedoch an ein seriöses Unternehmen.

Angespannte Situation – Lebensversicherungen reduzieren Gewinne

Die einst zur Altersvorsorge bevorzugte Lebensversicherung in ihren verschiedenen Ausgestaltungsformen kann diese Funktion kaum noch erfüllen, zu niedrig sind die Erträge, die sich seit Jahren am Kapitalmarkt erwirtschaften lassen. Nicht zuletzt deswegen kürzen die Versicherungsgesellschaften sukzessive die Gewinnbeteiligungen ihrer Kunden, was diese Instrumente immer uninteressanter macht. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass insbesondere junge Familien den wichtigen Todesfallschutz benötigen: Der Alleinverdiener sollte ausreichend abgesichert sein, damit die Angehörigen im Ernstfall nicht in wirtschaftliche Notsituationen geraten.

Wird nun die oftmals in jungen Jahren abgeschlossene Lebensversicherung gekündigt, entfällt auch dieser existenzielle Schutz. Umso wichtiger ist es:

  • sich nach Alternativen umzuschauen,
  • die wenig gewinnbringende Beitragszahlung einzustellen
  • und trotzdem eine Risikoabsicherung zu erhalten.

Mit dem Verkauf eröffnet sich diese Möglichkeit für die Verträge, die noch wenigstens drei Jahren laufen und einen Rückkaufswert von mehr als 10.000 Euro aufweisen. Aufschluss geben die jährlichen Mitteilungen der Versicherungsgesellschaften zu den bereits erreichten Ansprüchen. Aber selbst bei kürzeren Restlaufzeiten lohnt sich die Prüfung, derartige Angebote werden von seriösen Käufern unterbreitet.

LV-Verkauf: Schnelle und im Vergleich höhere Auszahlung

Der Ablauf ist denkbar einfach: Nach Angabe aller relevanten Daten zur Versicherungspolice erhalten die Interessenten ein Angebot zum Ankauf des Vertrages unterbreitet – und das liegt bei einem seriösen Anbieter zwischen fünf und zehn Prozent über den Leistungen, die die Versicherungsgesellschaft selbst im Falle einer Kündigung zurückzahlen würde.

Mit Übergabe des Vertrages reduziert sich zwar der inkludierte Todesfallschutz, aber es bleibt zumindest ein guter Teil erhalten.

Wie lange und in welchem Umfang dies geschieht, hängt immer vom Einzelfall ab und wird vom Käufer klar kommuniziert, wie die Experten der Winninger AG, die sich auf den Kauf derartiger Verträge spezialisiert hat, betonen.

Der in einem Betrag auszuzahlende Kaufpreis steht dann wiederum schnell zur Verfügung, um einen bedarfsgerechten Versicherungsschutz zu installieren. Fakt ist: Es ist sinnvoll, wichtige Risikoabsicherungen generell von der Kapitalanlage zu trennen. So erhalten sich die Versicherten ein deutlich höheres Maß an Flexibilität. Lässt sich nämlich die Beitragszahlung für einen Sparplan oder eine Rentenversicherung relativ unkompliziert vorübergehend aussetzen, sollte der Schutz einer bedarfsgerechten Risikolebensversicherung und vor allem der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht riskiert werden.

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Insbesondere junge Familien benötigen ein finanzielles Sicherheitsnetz, das im Ernstfall auch wirklich hält.

Die einst so kräftig beworbenen Kombinationsprodukte, bei denen die wichtigen Absicherungen für den Fall des vorzeitigen Todes oder gesundheitsbedingten Ausscheidens aus dem Berufsleben mit einem Sparprozess verknüpft wurden, haben sich hier als wenig tragfähig erwiesen: Kann der in der Regel hohe Beitrag nicht mehr aufgebracht werden, geht der komplette Versicherungsschutz verloren.

Durch Verkauf Verluste eingrenzen

Angesichts der mageren Gewinne, die überhaupt noch mit derartigen Verträgen erwirtschaftet werden können, empfiehlt sich eine kritische Überprüfung des Versicherungspaketes mit anschließender Neuordnung und Anpassung an die individuellen Bedürfnisse. Der Verkauf bestehender Lebensversicherungsverträge eröffnet dabei einen interessanten Gestaltungsspielraum, um die im Rahmen einer vorzeitigen Vertragsauflösung vorprogrammierten Verluste bestmöglich zu minimieren.

Titelbild: ©iStock – ronstik

 

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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