Investition in die Zukunft: Geldanlage für Kinder als Steuersparmodell

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Eltern können heute für später vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen. Dieser Beitrag zeigt, welche Form der Geldanlage für Kinder als Steuersparmodell geeignet ist.

Höhere Zinssätze für Babys und Kinder

Der Nachwuchs ist eine wahre Investition in die Zukunft. Diese Tatsache ist in aller Munde, bezieht sich jedoch meist auf die sozialen Aspekte des Familienlebens. Darüber hinaus ist oft nicht bewusst, dass sich Kinder aus ökonomischer Sicht ebenso auszahlen. Auf den ersten Blick fallen viele Ausgaben an. Beim genauen hinsehen ist so manch ein Elternpaar überrascht, wenn ihnen die Möglichkeit offenbart wird, für ihre Sprösslinge bereits ab der Geburt ein Tages- oder Festgeldkonto mit sehr höhen Zinssätzen eröffnen zu können.

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Noch einmal erfreuen sich ihre Herzen, wenn sie erfahren, dass auch dem Nachwuchs ein jährlicher Steuerfreibetrag in Höhe von über 9.000 Euro zusteht. Das bedeutet im Umkehrschluss eine hervorragende Möglichkeit, um den Kindern schrittweise ein finanzielles Polster anzulegen, welches später die Fahrschule, Studium & Co. finanziert.

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Steuerfreibeträge gelten nur auf Antrag

In der Praxis gleicht die Eröffnung eines solchen Kontos für den Nachwuchs eher einem langen Abenteuer. Hinzu kommt, dass die Bank oft direkt die jährliche Steuerabzüge einzieht, wenn kein Freistellungsauftrag für Minderjährige gestellt wird. Dieser ermöglicht eine steuerfreie Anlage von bis zu 810 Euro. In der Fachwelt trägt er den Namen Sparer-Pauschbetrag und verhindert den Einzug der Abgeltungssteuer. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass der Pauschbetrag auf mehrere Konten verteilt werden kann. Als Alternative zu diesem recht undurchsichtigen Antragsstellungsverfahren bewährt sich die Nichtveranlagungsbescheinigung.

Eine NV-Bescheinigung kann beim zuständigen Finanzamt des aktuellen Wohnsitzes beantragt werden. Das Original der Bestätigung ist direkt bei der Bank einzureichen und ist drei Jahre lang gültig. Damit werden entsprechende Steuerabzüge nicht mehr vorgenommen, wenn der Kontoinhaber voraussichtlich kein Einkommen erzielen wird und der Grundfreibetrag von 8.354 Euro nicht überschritten wird. Das Finanzamt prüft in jedem Fall die Richtigkeit des elterlichen Vorhabens. Es empfiehlt sich, dem Antrag einen formlosen Schenkungsvertrag hinzuzufügen.

Achtung unvorhersehbare Hürden bei Geldanlagen für Kinder

Schlussendlich belegt ein Schenkungsvertrag den wirklichen Hintergrund der Geldanlagen. Sowohl die Eltern als auch die Kinder sollten diesen unterzeichnen. Ein Verdacht auf Steuerhinterziehung seitens der Bank ist im Notfall anfechtbar. Zudem unterstützt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die elterlichen Rechte und vor allem auch Pflichten. So sind sie klar und ohne Ausnahme für das Wohl ihres Kindes verantwortlich. Zum einen geht es hierbei um die Sorgepflicht, aber eben auch um die Vermögenssorge. Eltern Minderjähriger haben das Recht, deren Vermögen zu hüten.

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Bei vollendetem 18. Lebensjahr verlieren Eltern als gesetzliche Vertreter das Recht, über das angelegte Konto der Kinder zu verfügen. Nichtzuletzt sei bedacht, dass gesetzliche Krankenversicherungen Kinder nur kostenlos mitversichern, wenn ihre Sparanlagen (Einkommen) inklusive Zinsen nicht mehr als 5.541 Euro betragen.

Heute bereits an morgen und übermorgen denken

Es scheint also, gemeinsam mit dem Nachwuchs kann in eine ökonomisch sichere Zukunft investiert werden. Der Staat hält für diesen Zweck einige Vergünstigungen bereit. Tages- und Festgeldkonten zählen trotz ihrer Komplexität zu gängigen Modellen. Diese funktionieren aber nur als sinnvolle und steuerfreie Sparanlage für Kinder, wenn Einzelheiten genau bedacht werden. Hierzu ist eine detaillierte Beratung im Voraus notwendig. Mit Informationen bei www.aktiendepot.net erhalten Eltern wichtiges Handwerkszeug für eine gemeinsame und finanziell sichere Zukunft.

Titelbild: © istock.com –

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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