Hilfe und finanzielle Förderungen für junge Familien

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Der Staat unterstützt junge Familien in vielerlei Hinsicht, was generell als Investition in die Zukunft gesehen wird. Insgesamt gibt es mehr als 150 familienbezogene Leistungen, die zwar nicht alle Probleme lösen, aber doch so einiges abfedern können. Junge Eltern stehen allerdings oft vor der Herausforderung, sich in diesem Förderdschungel auch zurecht zu finden.

Unterstützung für alle Eltern

Unabhängig wie hoch das Einkommen ist, haben Eltern von Babys Anspruch auf Kindergeld. Das Geld, das je nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist, kann bei der örtlichen Familienkasse beantragt werden. Wer ein höheres Einkommen hat, ist vermutlich mit dem sogenannten Kinderfreibetrag besser beraten. Wenn Paare ungefähr 60.000 Euro pro Jahr verdienen, wird automatisch vom Finanzamt geprüft, mit welcher finanziellen Erleichterung und Begünstigung die Familie besser beraten ist.

Für Alleinerzieherinnen gilt hier übrigens der Einkommensbetrag von 33.000 Euro pro Jahr. Wenn Eltern nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten, können sie den Bezug von Elterngeld beantragen. Dieses wird maximal 14 Monate lang bezahlt, wobei die individuelle Höhe vom vorherigen Nettoeinkommen abhängt. Neu ist das sogenannte Betreuungsgeld, das Eltern erhalten, wenn sie Ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensjahr nicht in eine staatlich geförderte Einrichtung zur Betreuung geben.

Finanzielle Hilfe für Berufstätige

Sobald eine Angestellte ihrem Chef von der Schwangerschaft erzählt, gilt der Mutterschutz, der mit einem besonderen Kündigungsschutz versehen ist. Sechs Wochen vor und nach der Geburt acht Wochen erhält die Mutter zudem das Mutterschaftsgeld ausbezahlt. Hier sollten werdende Eltern jedoch bedenken, dass diese Zahlung auf das Elterngeld angerechnet wird. Wer sich nähere Informationen besorgen möchte, sollte sich bei der gesetzlichen Krankenkasse informieren.

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Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulagen oder individuelle Wohnungsbauprämie

Ist das Bundesversicherungsamt für die werdenden Eltern zuständig, wird das Mutterschaftsgeld auch nicht auf die Höhe des Elterngeldes angerechnet. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass aufgrund der gewährten Kinderfreibeträge das komplette zu versteuernde Einkommen der Eltern gesenkt wird. Damit haben viele wieder Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulagen oder aber eine individuelle Wohnungsbauprämie.

Besondere Unterstützung für Alleinerziehende und Geringverdiener

Wer sein Kind alleine groß zieht, kann auf wenig zusätzliche Hilfe hoffen. Denn es liegt auf der Hand, dass sie infolge des geringeren Einkommens auch weniger Steuern zahlen. Sie können allerdings vom zusätzlichen Entlastungsbetrag in der Höhe von 1308 Euro jährlich profitieren. Wenn der Vater des Kindes keine Unterhaltszahlungen leistet, kann die Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Dieser wird in der Folge 72 Monate ausbezahlt und beträgt für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben, 133 Euro im Monat. Mit der Geburt des Kindes ändern sich viele Freibeträge und Einkommensgrenzen unterschiedlicher Leistungen, auf die Familien Anspruch haben.

 

Eltern sollten daher bei den örtlichen Behörden prüfen lassen, welche Ansprüche nun gegeben sind. Wer etwa nun Wohngeld beziehen darf, sollte wissen, dass Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die ersten 300 Euro Elterngeld nicht zur Anrechnung kommen. Wer wenig verdient, hat möglicherweise im Zuge der Geburt des Kindes Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Dieser kann pro Kind bis zu 140 Euro ausmachen. Als Bedingung gilt, dass das Einkommen mindestens 900 Euro bei Paaren oder aber 600 Euro bei Alleinerziehenden beträgt.

Besondere Lebenssituation richtig einschätzen

Wenn Eltern das erste Kind bekommen, gerät meist in den ersten Monaten das Leben gehörig durcheinander. Doch nicht nur die Lebensumstände ändern sich meist, auch die finanzielle Situation kann schnell in die Schieflage geraten. Hier ist es wichtig, sich zeitgerecht an die zuständigen Behörden zu wenden um Unterstützungen und Förderungen zu beantragen.

Titelbild: © D. Maria – shutterstock.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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