Familienzusammenführung: Sind Umzugskosten von der Steuer absetzbar?

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Umzug mit der Familie
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Aus welchen Gründen auch immer man einen Wohnortwechsel vornimmt, es bleibt die Kostenfrage zu klären. Denn sowohl ein privat organisierter Umzug als auch die Beauftragung einer entsprechenden Firma können ganz schön ins Geld gehen. Gut dass es bestimmte Ausgabeposten gibt, die beim Finanzamt in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können. Doch gibt es einiges zu beachten.

Das Bundesumzugskostengesetz macht den Umzug leistbarer

Jeder hat die Situation schon einmal erlebt, man bekommt einen neuen Job oder aber die Familienplanung steht an und man braucht eine größere Wohnung (Artikel: Die richtige Wohnung / Haus  für die Familie finden). Gerade wenn etwa das neue Zuhause näher an der Arbeitsstelle liegt, kann der Umzug zu einem großen Teil bei der jährlichen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Dabei ist nicht die Länge des neuen Arbeitsweges entscheidend, sondern einfach die Zeitersparnis, die bei mindestens 30 Minuten liegen muss. Wer mit der Familie in eine neue Wohnung zieht, kann auch die Regelung der Zeitersparnis zum Arbeitsort geltend machen. Hier werden allerdings die Arbeitswege der Ehepartner einzeln berechnet, wobei es nicht erlaubt ist, die jeweils eingesparte Zeit zusammen zu rechnen. Leider erkennt das Finanzamt private Gründe für einen Umzug nicht direkt an. Wer also aufgrund von Nachwuchs eine größere Wohnung benötigt oder einfach zusammen ziehen möchte, der kann dies nicht einfach so geltend machen. Außer er hat durch das neue Zuhause einen verkürzten Weg zur Arbeit, dann darf das Finanzamt private Gründe für den Umzug nicht bewerten.

Gründe für Umzug können auch beruflich motiviert sein

Wer mit seiner Familie einen Wohnortswechsel plant, muss sich oft auch um einen neuen Job umsehen. Und genau dies kann wieder ein Grund sein, warum ein Umzug steuerlich absetzbar wird. Denn ist dieser beruflich veranlasst, kommt das Bundesumzugskostengesetz wieder zum Einsatz. Ist mit diesem Jobwechsel dann noch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen verbunden, gilt ebenfalls, dass der Umzug berufsbedingt ist.

Weitere Informationen finden Sie auf: www.bundesumzugskostengesetz.de

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Wer als Arzt an einem Krankenhaus in die Nähe von diesem zieht, verbessert seine Arbeitsbedingungen erheblich und kann infolgedessen die Kosten die Möbelpacker oder Transportkosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Wer aus dem Ausland in die alte Heimat zurück kehrt und hier in Deutschland wieder eine Stelle antritt, kann sämtliche Umzugsrechnungen in seiner Steuererklärung berücksichtigen, auch wenn damit eventuell die Rückkehr zur Familie verbunden ist.

Damit ist klar, dass es in jedem Fall einen Zusammenhang zwischen seinem Zuhause und dem Job geben sollte. Wenn dies absolut nicht gegeben ist, sollte der Umzug professionell über ein Unternehmen (ein Unternehmen finden) abgewickelt werden, denn dann sieht das Steuerrecht eine Abschreibungsmöglichkeit vor.

Kosten für Umzug sind genau definiert

Klar ist, dass für die Geltendmachung der Umzugsrechnung die Belege beim Finanzamt vorgelegt werden müssen. Geltend gemacht werden können aber auch eventuelle Maklergebühren für die Mietimmobilie oder anfallende doppelte Mietzahlungen, wenn die alte Wohnung nicht umgehend gekündigt werden kann. Sollte beim Umzug etwas zu Schaden kommen, kann der Ersatz oder die Reparatur steuerlich berücksichtigt werden.

Video: Klug beraten – Umzugskosten steuerlich absetzbar

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Weitere Umzugskosten wie die Renovierung der alten Wohnung oder eine eventuell notwendige Verpflegung der Umzugshelfer sowie der Einbau von Küche und weiteren elektrischen Geräten kann pauschaliert in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ist der Umzug nicht beruflich begründet, kann trotzdem einiges der Kosten für den Wohnungswechsel abgesetzt werden. Und zwar in dem man einfach eine Spedition mit der Organisation und Durchführung beauftragt.

Denn deren Leistung gilt als haushaltsnahe Dienstleistung, was bedeutet, dass 20 Prozent der Speditionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro von der individuellen Steuerschuld direkt in Abzug gebracht werden können. Das bedeutet, dass für Wohnungswechsel, die ausschließlich privat motiviert sind, ein Steuervorteil von bis zu 4.000 Euro bestehen und geltend gemacht werden kann. Diese Regelung der haushaltsnahen Dienstleistung kommt auch dann zum Tragen, wenn Umzugskosten den Höchstbetrag der außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung überschreiten.

Hier können Sie Ihre Umzugskosten bequem online planen: www.umzug-online-planen.de

Sorgfältige Planung des Umzugs auch in steuerlicher Hinsicht

Jeder, der schon einmal umgezogen ist, weiß, dass dies nicht nur viel Arbeit, sondern auch viel Vorbereitung benötigt. Dazu gehört nicht nur, die Umzugskartons zu packen und alles Behördliche zeitgerecht zu erledigen, sondern auch im Vorfeld zu bedenken, wie man den ganzen Aufwand steuerschonend über die Bühne bringen kann. Schließlich ist jeder Cent im neuen Haushalt gut zu gebrauchen.

Weiterlesen: Widerspruch Zwangsumzug wegen Hartz 4: Welche Rechte haben Mieter?

Bild © Monkey Business Images – Shutterstock.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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