Familienrecht – Rechte und Pflichten

0
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (2 Bewertunge(n), Durchschnitt: 5,00 von 5)
Loading...

Im Mittelpunkt des Familienrechts stehen all diejenigen Regelungen, die darüber bestimmen, welche Rechte und Pflichten zwischen Ehepartnern bestehen und welche Verantwortung sie gegenüber ihren Kindern tragen. Kaum eine andere Rechtsmaterie berührt einen so zentralen und emotionalen Lebensbereich wie das Familienrecht. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die verschiedenen Bereiche im Familienrecht geben – bei konkreten Fragen sollten Experten zu Rate gezogen werden.

Rechtliche Grundlagen des Familienrechts

Das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das zentrale Regelwerk, in dem die wesentlichen Normen über die Familie zusammengetragen sind. An erster Stelle stehen Vorschriften zur bürgerlichen Ehe, der Verwandtschaft, dem Scheidungsrecht sowie Fragen der Vormund- und Pflegschaft. Die Normen des vierten Buchs werden von Vorschriften des Sozialrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Sorge-und Unterhaltsrecht sowie der Kinder- und Jugendhilfe ergänzt. Bei Fragen rund um das Thema Familienrecht stehen Ihnen beispielsweise die Experten von www.templer.de mit Ihrem Rat zur Verfügung.

Das Eherecht als Ausgangspunkt

Am Beginn steht die Ehe und wie sie geschlossen wird. Das Gesetz definiert ihre Voraussetzungen, zu denen vor allem die Voll- und Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden gehören. Eherecht ist damit Vertragsrecht bezogen auf ein gemeinsames Lebensverhältnis. Ferner enthält das Gesetz eine Generalklausel hinsichtlich der Rechte und Pflichten in der Ehe. Die Rechtsprechung hat diese Generalklausel ausgelegt und daraus folgende Pflichten im Eheverhältnis abgeleitet: die Bildung einer Hausgemeinschaft und die gegenseitige Fürsorge, das Teilen eines gemeinsamen häuslichen Lebens, Beistand und gegenseitige Rücksicht auf die Persönlichkeit des Ehepartners. Diese Pflichten zu erfüllen steht nicht zur Disposition der Ehegatten. Wenn einer der beiden oder beide gemeinsam bestimmen, dass sie die Pflichten nicht erfüllen wollen, dann kann die Ehe als gescheitert angesehen werden.

Mädchen Ratgeber

Scheidungsrecht: das Ende der Ehe

Das Gesetz unterscheidet zwischen Trennung und Scheidung. Eine Trennung kann vorübergehend oder für bestimmte Zeit erfolgen und ist nicht mit dem Scheitern der Ehe gleichzusetzen, wenn die übrigen Voraussetzungen wie gegenseitige Fürsorge und Beistand weiterhin erfüllt sind. Die Ehe wird auf Antrag eines oder beider Ehepartner vom Familiengericht geschieden, wenn die Ehe als gescheitert gilt. Dies ist der Fall, wenn das Eheverhältnis nicht länger besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass es wiederhergestellt wird. Die Kommunikation zwischen den Ehepartnern reduziert sich, nicht selten zum Nachteil der Kinder, auf den Schriftverkehr von Anwalt zu Anwalt.

Zum Wohle des Kindes: das Sorgerecht

Den Eltern steht nicht nur das Recht zu, sie tragen auch die Pflicht zur elterlichen Sorge. Diese umfasst die Personen- und Vermögenssorge des Kindes. Dem Staat wiederum wird ein Schutzauftrag zum Wohle des Kindes aufgetragen. Das Sorgerecht bestimmt, dass die staatlichen Organe in Form der Jugendämter und Familiengerichte bei Gefahr für das Kindeswohl in das Familienverhältnis eingreifen und das Kind in Obhut nehmen dürfen.

 

Falls Sie sich für das Mietrecht für Familien interessieren, lesen Sie auch unseren Artikel zum Mietrecht für Familien.

Foto: © thingamajiggs – Fotolia.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

Keine Kommentare