Elternzeit: Welche Ansprüche habe ich?

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Babyfuesse
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Damit sich um den Nachwuchs gekümmert werden kann, besteht in der Bundesrepublik die Möglichkeit in Elternzeit zu gehen. Für maximal drei Jahre vermögen dann sowohl Väter wie auch Mütter von der Arbeit freigestellt zu werden und sich ausschließlich um ihr Kind oder ihre Kinder zu kümmern.

Wer kann in Elternzeit gehen und wann?

Generell steht es allen Arbeitnehmern zu, in Erziehungsurlaub zu gehen und sich zu Hause um den Sprössling zu kümmern. Auch wer ein Kind adoptiert oder eine dauerhafte Pflege übernommen hat, darf davon Gebrauch machen. Personen, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind und sich um das leibliche Kind der Partnerin oder des Partners kümmern möchten, erhalten hierzu die Gelegenheit.

Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen auch der Antrag einer Großmutter oder eines Onkels bewilligt, in Elternzeit zu gehen. Dies erfolgt beispielsweise dann, wenn die Mutter oder der Vater alleinerziehend und schwer erkrankt ist. Der Elternurlaub kann von allen Antragstellern maximal in drei Phasen unterteilt werden. Die meisten erwählen sich die ersten 12 beziehungsweise 24 Lebensmonate des Babys und gehen zu einem späteren Zeitpunkt, häufig in dem Jahr, indem das Kind zur Schule kommt, erneut in Elternzeit. Mit dem 8. Geburtstag erlischt der Anspruch.

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Gesetzliche Vorschriften: Welche Rechte haben Eltern?

Geld in BabysockeIst ein Arbeitnehmer in Elternzeit, darf der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Weil der Ausstand vom Berufsleben spätestens sieben Wochen vor dessen Beginn beantragt werden muss, gilt auch in jener Phase der arbeitnehmerfreundliche Kündigungsschutz. Beendet der Arbeitgeber dennoch das Berufsverhältnis, greift die Frist erst wieder, ist der Vater oder die Mutter zurück aus der Elternzeit. Es ist ratsam bis spätestens drei Wochen nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens Einspruch zu erheben. Diese sogenannten Kündigungsschutzklagen sind in der Regel erfolgreich.

Wer das Dienstverhältnis selbst beenden möchte, muss bis 12 Wochen vor dem Ablauf der Elternzeit ein entsprechendes Schreiben an den Arbeitgeber senden. Wird innerhalb des Erziehungsurlaubs erneut ein Kind geboren, ändert dies nichts an der jeweiligen Dreijahresfrist. Die Elternzeit gilt für jeden Sprössling in vollem Umfang und dauert pro Baby 72 Monate.

Finanzielle Absicherung während der Elternzeit

Der Staat übernimmt während des Erziehungsurlaubs die Kosten für Kranken- und Rentenversicherung. Privatversicherte allerdings müssen sich selbst um ihre Beiträge kümmern und haben sowohl den Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmeranteil aus eigener Tasche zu begleichen. Während der ersten 12 Monate bekommen Mütter und Väter das sogenannte Elterngeld ausbezahlt. Dazu erhält der Arbeitnehmer im Ausstand 67 Prozent des Nettolohns. Die Höchstgrenze dieser Leistung liegt allerdings bei 1800 Euro. Wer zuvor 2500 Euro auf die Hand verdient hat, kann jenen Betrag also nicht geltend machen. Mit einem Nettoeinkommen von 1200 bis 1800 Euro erhalten Eltern indes nur 65 Prozent. Prinzipiell haben alle auf diesen Betrag Anspruch.

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Dennoch: Wird die Familie mit der sogenannten Reichensteuer besteuert, sieht der Staat aufgrund des hohen Einkommens keinen Grund ein Elterngeld zu bezahlen. Dafür müssen von einer Person mindestens 250.000 Euro pro Jahr verdient werden. In den übrigen 24 Monaten der Elternzeit erfolgt keine Ersatzzahlung. Darum kann sie nur in Anspruch nehmen, wer finanziell anderweitig abgesichert ist.

Das Kindeswohl als oberste Priorität

Mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass sich in den so wichtigen frühen Lebensmonaten ohne Einbußen um den Nachwuchs gekümmert werden kann. Wer von jener Regelung Gebrauch macht, ist faktisch unkündbar, erhält Sozialleistungen und einen Ersatzverdienst, der das Auskommen der Familie sichert.

Titelbild: © istock.com – Discoverers
Textbild: © istock.com – erwo1

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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