Elternzeit beantragen – so gehen Sie richtig vor

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Mutter Wickelt Baby
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Wenn sich Nachwuchs ankündigt, dann stehen die meisten Eltern in spe vor vielen Fragezeichen. Vor allem die ersten Wochen und Monate mit dem Kleinen sollten gut organisiert sein. Auch der Arbeitgeber muss sich darauf einstellen können, dass die Angestellte zeitweise nicht einsetzbar ist. Deshalb hat der Gesetzgeber im Jahr 2001 die so genannte Elternzeit eingerichtet. Hier werden alle Fragen rund um diese Auszeit vom Job erörtert…

Was ist eigentlich Elternzeit?

Elternzeit ist die Zeit nach der Geburt des Kindes, in der der Arbeitgeber die frisch gebackene Mutter/Vater vom Arbeitsverhältnis unbezahlt freistellt. Dies gilt gleichermaßen für Vollzeit-Angestellte wie für Teilzeit-Angestellte, geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer genießt Kündigungsschutz.
Achtung: Der Sonderkündigungsschutz gilt erst 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit und kann dann nur in Ausnahmefällen vom Arbeitgeber aufgehoben werden.

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Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternzeit

Die Elternzeit beträgt drei Jahre und kann sowohl von Vater und/oder Mutter beantragt werden. Bedingung ist, dass der Antragsteller das Kind selbst erzieht und mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Dieser Anspruch darf in keinem Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden.

Wann und wo muss die Elternzeit beantragt werden?

Elternzeit beantragen Angestellte bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss diesem spätestens sieben Wochen vor Elternzeit-Beginn vorliegen. Die Mutter genießt nach der Geburt noch ihren Mutterschutz, danach beginnt für sie die Elternzeit. So muss die Mutter den Elternzeit-Antrag spätestens eine Woche nach der Geburt bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Will der Vater direkt nach der Geburt Zeit mit seinem Nachwuchs verbringen, muss er den Antrag sieben Wochen vor dem Geburtstermin einreichen.

Wie lange kann man Elternzeit nehmen?

Vater und Mutter können jeweils bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Pause vom Job nehmen. Allerdings müssen sie schon bei der Beantragung der Elternzeit genau festlegen, wie sie die zwei Jahre nach Beginn der Elternzeit verbringen wollen. Deshalb sollte der Antrag nicht nur die vollständigen  Absender-Informationen enthalten, sondern auch den Zeitraum mit genauem Datum, wann der Angestellte Elternzeit nehmen möchte.

So müssen sie dem Arbeitgeber zum Beispiel angeben, ob sie die kompletten zwei Jahre pausieren wollen oder nur ein Jahr und dann wieder in Teilzeit einsteigen möchten. Sie dürfen übrigens auch während der Elternzeit bis zu 30 Stunden/Woche arbeiten. Wenn die zwei Jahre der Elternzeit abgelaufen sind, können sich Vater und Mutter entscheiden, ob sie noch ein drittes Jahr pausieren wollen. Darüber hinaus ist es möglich, einen Anteil von bis zu zwölf Monaten der Elternzeit zu nehmen, bis das Kind das achte Lebensjahr vollendet hat. Weitere Informationen finden Sie auf mami-ratgeber.de.

Elternzeit beantragen – Die Tipps:

  • Elternzeit spätestens sieben Wochen vor dem Start beantragen
  • Väter, die direkt nach der Geburt bei ihrem Kind bleiben wollen, stellen Elternzeitantrag sieben Wochen vor der Geburt
  • Ein formloser, schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber genügt
  • Die Angaben über die Zeiträume sollten präzise mit Datum aufgeführt sein
  • Der Arbeitgeber sollte den Antrag zeitnah und schriftlich bestätigen

Beruhigend zu wissen, dass Mütter und Väter als Angestellte einen solchen Anspruch auf Zeit mit ihrem Nachwuchs haben und mit unseren Tipps geht das Organisatorische auch leicht von der Hand. Wir wünschen eine schöne und unbeschwerte Elternzeit!
Titelbild: ©istock.com – GeorgeRudy

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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