Ausbau der Hilfen für Schwangere

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Frauen mehr Sicherheit
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Auch weiterhin werden Kritiker ihrem Unmut darüber Luft machen, dass der Schutz schwangerer Frauen in Deutschland schlicht und ergreifend einfach nicht weit genug geht. Dabei kann in der Tat attestiert werden, dass es trotz der neuen Maßnahmen sicher an vielen Punkten noch Bedarf für Nachbesserungen der gesetzlichen Vorgaben gibt.

Frauen in Notsituationen sollen stärker unterstützt werden

Am 01.05.2014 trat in Deutschland endlich das neue „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere“ in Kraft, auf das viele Fürsprecherinnen und Fürsprecher werdender Mütter im Lande schon so lange gewartet hatten. Das neue Gesetz sieht verschiedene Neuerungen vor. Und auch die finanziellen Aspekte kommen dabei nicht zu kurz.

Positiv kann an dieser Stelle erst einmal vermerkt werden, dass der Staat überhaupt erkannt hat, wie wichtig neue, bessere Hilfen für Schwangere für Mütter in spe hierzulande sind. Dazu gehört nicht nur die Stärkung der Rechtslage der Mütter. Auch an den Nachwuchs denkt der Gesetzgeber bei der Überarbeitung des Gesetzes.

Das Magazin Focus weist in seiner Online-Ausgabe darauf hin, dass der Hintergrund des Gesetzes mit dem so komplizierten Namen unter anderem der war, dass Mütter nicht mehr in die Notlage geraten, ihre Kinder im Geheimen zur Welt zu bringen. Der steigenden Zahl von Kindstötungen, von denen die Medien regelmäßig berichteten in der Vergangenheit, soll das Gesetz ebenfalls einen Riegel vorschieben.

Garantierte Vertraulichkeit der Personendaten auf Wunsch

Gerade junge Mütter sollen unterstützt werden – ebenso sollen Frauen mit Migrationshintergrund profitieren können, deren Familien nichts von einer Schwangerschaft erfahren sollen. Die „vertrauliche Geburt“ soll nun möglich werden. So haben Mütter nun ein Recht darauf, bundesweit (bei Hebammen oder in Krankenhäusern) ihr Kind anonym zur Welt zu bringen, wenn sie dies wünschen. Wobei die Daten der Mütter selbst durchaus von der jeweiligen Anlaufstelle aufgenommen, aber eben weitaus vertraulicher als bisher behandelt werden.

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Sorgerechts-Anspruch geltend machen

Ein Vorteil: Sofern das Wohl des Kindes von den Behörden nicht als gefährdet eingestuft wird, können Mütter, die ihr Kind zunächst weggegeben haben, später dennoch ihren Sorgerechts-Anspruch geltend machen – im Regelfall binnen eines Jahres nach der Geburt, weil erst dann über eine mögliche Adoption bei den zuständigen Behörden entschieden wird.

Kinder haben Recht, den Namen der Mutter zu erfahren

Die anonym geborenen Kinder haben auf Basis der neuen Rechtslage ein Recht darauf, mit Vollendung ihres 16. Lebensjahres zu erfahren, wer die eigene Mutter ist. Ein wichtiger Schritt, um mit deutlich geringerem bürokratischen Aufwand die für die eigene Identität so wichtigen Informationen zur Herkunft zu erhalten. Natürlich können Kinder im Einzelfall auf ihr Auskunftsrecht verzichten.

Nicht minder wichtig für die Mütter ist neben einer rechtlich abgesicherten Option, sich vertraulich beraten zu lassen, die Tatsache, dass der Bund die Kosten für eine vertrauliche Entbindung im Bedarfsfall übernimmt. Hilfen für Schwangere dieser Art sollen einmal mehr verhindern, dass sich Frauen gezwungen sehen, aus Geldmangel das Risiko kritischer Hausgeburten ohne professionelle Betreuung in Kauf zu nehmen.

Video: Hilfe in der Schwangerschaft bei der Caritas?

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Bund setzt zusätzlich auf kostenlose Hotline für hilfesuchende Mütter

Frauen, die sich zunächst in Ruhe (oder auch in akuten Momenten) beraten lassen möchten, steht eine kostenlose Hotline unter der Nummer 0800 – 40 40 020 zur Verfügung, um sich schon pränatal über ihre Chancen zu informieren. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig von der SPD ist es besonders wichtig, darauf zu verweisen, dass keine Keine Frau in Deutschland heimlich und allein ein Kind entbinden müsse.

Trotzdem dürfe die vertrauliche Geburt nicht als „Standardlösung“, sondern vielmehr als eine von vielen Hilfen für Schwangere verstanden werden, die sich in einer nachweislichen Ausnahmesituation befinden. Im gesamten Bundesgebiet übernehmen mittlerweile rund 1.600 Beratungsstellen in unterschiedlicher Trägerschaft die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Die Hotline informiert Frauen in Not darüber, an wen Sie sich wenden können.

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Bildquelle: shutterstock.com – Monkey Business Images

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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