Alimente: Was tun, wenn der Mann keinen Unterhalt zahlt?

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So mancher Mann macht einen Rückzieher, wenn die Partnerin schwanger ist, viele Ehen gehen im Laufe der Zeit in die Brüche. Meist ist es die Mutter, die alleine mit den Kindern zurück bleibt. Wenn sich der Ex-Partner dann auch noch um die Alimente drückt wird es Zeit zu handeln.

Was ist gut für die Kinder?

Scheidung und Trennung sind meist mit viel Ärger und Stress verbunden. Nachdem klare Verhältnisse geschaffen wurden, sind viele Alleinerziehende die Streiterei leid und zögern, nun mit dem zahlungsunwilligen Partner um den Unterhalt zu streiten. Da kommt zum einen der Stolz hoch, das Leben auch ohne den anderen bewältigen zu können, aber auch die Sorge darum, dass die Kinder unter der andauernden Auseinandersetzung leiden. Der Gedanke, dass Kinder ein gutes Verhältnis zu beiden Eltern brauchen, überwiegt oft. Viele gehen daher lieber mehr arbeiten, um das fehlende Unterhaltsgeld auszugleichen. Betroffen sind nicht nur alleinerziehende Mütter, jedoch ist nur etwa jeder zehnte Alleinerziehende ein Mann.

Unterhaltsvorschuss – Besser als nichts

Im schlimmsten Fall hat man Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt. Dieser setzt aber voraus, dass vom Ex-Partner nichts oder nicht regelmäßig Alimente in Höhe der Sätze nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden. Im Klartext heißt das, wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden dann erhält man einen Unterhaltsvorschuss für das oder die Kinder, die noch keine 12 Jahre alt sind. Das Kindergeld wird in diesem Fall voll angerechnet. So beträgt der Unterhaltsvorschuss für Kinder unter 6 Jahren 133,- Euro und für Kinder von 6 bis 11 Jahren 180,- Euro. Gewährt wird diese Zahlung aber höchstens für 72 Monate.

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Schluss mit faulen Ausreden

Der erste Schritt ist der, vom Ex-Partner die Zahlung des Kindesunterhalts und Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu verlangen. Ein Vorschuldkind hat Anspruch auf 317,- Euro Unterhalt, wovon aber der Mutter die Hälfte des Kindergeldes angerechnet wird, verbleiben also 225,- Euro. Der Mindestbedarf älterer Kinder liegt entsprechend höher. Von daher hat der Ex-Partner eine Auskunftspflicht, die so weit geht, dass man bei Selbständigen die Geschäftsbücher einsehen darf.

Anwaltliche Hilfe ist in einem solchen Fall ratsam und der Klageweg sollte nicht ausgeschlossen werden. Reagiert der Ex-Partner nicht, wird das Gericht ihn zu einem Zwangsgeld und zur Auskunft verurteilen. Meist kommt es dann zur Gehaltspfändung, weshalb wichtig ist über den Arbeitgeber bescheid zu wissen. Gepfändet werden können auch Vermögenswerte. Die Zahlungen müssen auch rückwirkend geleistet werden, vorausgesetzt man kann nachweisen, dass man den Unterhaltspflichtigen dazu aufgefordert hat. Bei Fragen wenden Sie sich an diesen Fachanwalt für Familienrecht (siehe hier).

Das Anrecht der Kinder

Kinder haben ein Anrecht auf Unterhaltszahlungen vom geschiedenen oder getrennt lebenden Elternteil. Diese nicht einzufordern bedeutet weniger Lebensqualität und eventuell weniger Chancen für die Kinder. Es ist auch keine Lösung, selbst mehr arbeiten zu gehen, um die ausbleibenden Zahlungen auszugleichen.

Video: Alimente: Unter Existenzminimum gepfändet

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Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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