Abmahnung Filesharing – haften Eltern für ihre Kinder?

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Abmahnung Filesharing
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Tausende Eltern kennen die Situation: Sie erhalten ein Schreiben einer Anwaltskanzlei, in dem die Rede von Filesharing, Downloads, Unterlassungserklärung und Anwaltskosten ist. Viele Eltern können im ersten Moment mit diesem Schreiben nichts anfangen. Wir zeigen Ihnen als Eltern, was Sie zum Thema Filesharing und Tauschbörsen wissen müssen und wie Sie richtig auf eine anwaltliche Abmahnung reagieren. Autor: Rechtsanwalt Sören Siebert

Was ist Filesharing überhaupt?

Da es aber um Internet und Computer geht, fällt der Verdacht auf das eigene Kind. Filesharing bezeichnet eine Möglichkeit, über das Internet Dateien auszutauschen (file = Datei, sharing = tauschen). Beliebige Dateien wie Filme, Musikstücke, Texte oder Computerspiele können über das Internet von einem Computer auf einen anderen verschoben oder getauscht werden. Technisch geschieht dies heute meist über Filesharing-Netzwerke, bei denen die Dateien direkt von einem Computer auf einen anderen heruntergeladen werden. Das Herunterladen bezeichnet man als Download. Das zur Verfügung stellen eigener Dateien für andere als Upload. Weit verbreitete Netzwerke sind eMule, Gnutella oder fasttrack.

Klassische Online-Tauschbörsen wie Napster, die vor einigen Jahren massenhaft genutzt wurden, haben heute meist an Bedeutung verloren (Artikel auf Spiegel.de: 10 Jahre Napster –  Als mein Computer singen lernte). Diese Tauschbörsen funktionierten nicht direkt von Rechner zu Rechner, sondern zentral und waren durch gezielte rechtliche Schritte leicht zu stoppen.Aktuelle Filesharing-Dienste arbeiten dezentral, verbinden also die Rechner der Nutzer direkt miteinander.

Woran erkennen Sie, dass ihr Kind Filesharing betreibt?

Wenn ihr Kind plötzlich sehr viele neue Filme, Serien oder Computerspiele auf seinem Rechner hat, sollten Sie unbedingt mit Ihrem Kind über das Thema Filesharing im Internet reden. Vielen Kindern und Jugendlichen (aber auch vielen Eltern) ist gar nicht bewusst, dass sie etwas Verbotenes tun. Wenn Filme oder Serien im Internet frei verfügbar sind, gehen viele Kinder davon aus, dass die Benutzung dieser Dienste beziehungsweise das Herunterladen auch legal sind. Das ist aber nicht immer der Fall.

Ist Filesharing immer illegal?

Filesharing ist erst einmal nur eine Technik, die nicht grundsätzlich verboten ist. Wenn per Filesharing aber urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet werden, dann ist das in der Regel illegal. Es kommt darauf an, ob die Urheber oder die Rechteinhaber erlaubt haben, dass diese Inhalte kostenlos im Internet verfügbar sein dürfen.

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Bei neuen Liedern, kompletten Alben oder aktuellen Filmen und Serien können Sie als Eltern davon ausgehen, dass diese in der Regel nicht von den Rechteinhabern (Plattenfirmen, Filmstudios oder Programmierern) kostenlos ins Netz gestellt werden oder das Tauschen über das Internet deswegen verboten ist.

Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung sollen die Anwälte der Filmstudios oder Musikunternehmen verhindern, dass über einen Internetanschluss weiterhin illegal Musik oder Filme getauscht werden. In dem Abmahnschreiben wird dann dargestellt,

  • welches Werk illegal von einem Internetanschluss angeboten wurde,
  • welcher Rechteinhaber die Anwälte beauftragt hat,
  • dass eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden soll
  • sowie die Anwaltskosten, die der Anschlussinhaber übernehmen soll.

Die Eltern fragen sich dann häufig, wie die Anwälte überhaupt auf ihren Internetanschluss kommen und warum sie als Eltern für etwas haften sollen, was ihre Kinder ohne ihr Wissen getan haben.

Das Ermitteln der Eltern als Anschlussinhaber erfolgt über die sogenannte IP-Adresse. Jeder Internetanschluss verfügt über eine solche eindeutige Adresse, die einem bestimmten Internet-und Telefonanschluss zugewiesen werden kann. Diese Zuordnung erfolgt über den Provider des Anschlusses, also beispielsweise durch die Telekom. Die Telekom muss dem Rechteinhaber dann mitteilen, wer der Anschlussinhaber hinter einer bestimmten IP-Adresse ist.

Wann haften Eltern beim Filesharing für Ihre Kinder?

Anschlussinhaber sind gerade bei minderjährigen Kindern oft die Eltern. Auch wenn die Anwälte der Musik- und Filmindustrie dies in Abmahnungen gern anders darstellen, Eltern haften keineswegs automatisch für alle Rechtsverstöße ihrer Kinder.

Es gibt viele Urteile, in denen eine Haftung von Eltern bejaht wurde. Genauso viele Urteile verneinen eine Haftung für Kinder bei Tauschbörsenabmahnungen. Viele Gerichte differenzieren auch nach zahlreichen Kriterien, wie dem Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes.

Die Gerichtsurteile zu dieser Frage sind leider zahlreich und oft sehr widersprüchlich. Selbst viele Anwälte, die sich nicht regelmäßig mit diesem Thema befassen, sind hier überfordert.

Wie reagieren Sie als Eltern richtig auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie nicht in Panik verfallen, wenn Ihnen eine Abmahnung ins Haus flattert. So sollten Sie reagieren:

  • Bleiben Sie ruhig, unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Rufen Sie nicht bei den Abmahnanwälten an.
  • Teilen Sie nicht mit, dass ihr Kind den Rechtsverstoß begangen hat.
  • Reden Sie mit Ihrem Kind.
  • Prüfen Sie, wer zu diesem Zeitpunkt zu Hause war.
  • Lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten.

Video: WDR Servicezeit – Filesharing: Das Geschäft mit den Abmahnungen

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Das Thema Abmahnung und Filesharing ist rechtlich sehr kompliziert. Es gibt eine Fülle von Urteilen, die sich teilweise direkt widersprechen. Auch die gesetzlichen Regelungen hierzu ändern sich häufig, wie aktuell gerade erst vor einigen Monaten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich als betroffene Eltern Rat von Spezialisten holen und nicht falsch reagieren.

Tipp: Viele Anwaltskanzleien bieten eine kostenlose Erstberatung für Eltern bei Filesharing-Abmahnugen an.

Fazit:

Wichtig ist, dass Sie frühzeitig mit Ihren Kindern über Internet und Filesharing reden. Weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass diese Form der Freizeitaktivität oft illegal ist und teure Abmahnungen nach sich ziehen kann.

Wenn Sie abgemahnt wurden, reagieren Sie ruhig. Unterschreiben Sie nichts und lassen Sie sich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten. Gerade beim Filesharing gilt nämlich: Eltern haften nicht immer für ihre Kinder.
Rechtsanwalt-Soeren-SiebertAutor: Rechtsanwalt Sören Siebert

Die Kanzlei Siebert ist auf den Bereich Internetrecht spezialisiert.
Rechtsanwalt Siebert betreibt mit www.e-recht24.de eine umfangreiche Website zum Thema Recht im Internet. Unter http://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/6716-filesharing-abmahnungen.html finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Filesharing.

Foto: © fovito – Fotolia.com

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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