So geht es beim Online-Banking sicher zu

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Hauskredit, Strom, Auto und Versicherungen – wenn jeden Monat die üblichen Rechnungen hereinflattern, kann man schnell den Überblick über das Familienbudget verlieren. Online-Banking ermöglicht gerade Familien, die viele laufende Zahlungen haben, eine bessere Kontrolle ihrer Finanzen. Damit das Familienkonto nicht von Betrügern leergeräumt wird, gilt es die Abwicklung der Bankgeschäfte gut abzuschirmen.

Online-Banking gilt im Grunde als sicher. Authentifizierungsverfahren wie TAN-Generator, photoTAN oder Chip- bzw. SmartTAN halten vor unbefugten Zugriffen auf das Online-Konto ab. Die Schwachstelle ist meist jedoch nicht im Onlinebanking-Prozess zu finden, sondern beim heimischen PC. Sobald es Betrügern gelingt, auf den PC eine Maleware einzuschleusen, ist das Geld auf dem Konto nicht mehr sicher. Die Schadsoftware gerät häufig über gefälschte E-Mail-Anhänge, Werbebanner auf Internetseiten oder Downloads auf den Rechner. Ein falscher Mausklick, und Betrüger machen sich daran, Zugangsdaten auszuspähen oder Überweisungsprozesse an irgendeiner Stelle zu manipulieren. Je besser ein PC abgesichert ist, desto geringer ist das Risiko einer Hacker-Attacke auf das Konto.

Sicherheitsregeln für den PC

Nutzer von Online-Banking haben es bis zu einem gewissen Grad selbst in der Hand, wie sicher ihr Online-Konto ist. So sollte es selbstverständlich sein, Zugangsdaten nicht auf dem Rechner zu speichern oder online weiterzureichen. Passwörter sollten überdies immer komplex sein und regelmäßig ausgetauscht werden. Nicht zögern sollte man einer Änderung von Passwörtern und PINs, wenn Banken Warnhinweise herausgeben.
Die Installation von Virenscanner und Firewalls ist absolute Pflicht für Online-Banking Nutzer. Prinzipiell sollten alle Programme auf dem Rechner über Updates auf dem neuesten Stand gehalten werden. Um keine Einfallstore für Schädlinge entstehen zu lassen, sollten fragwürdige E-Mails, Internetseiten oder Downloads überprüft oder erst gar nicht geöffnet werden.
Sollte es Schadsoftware in irgendeiner Form geschafft haben, den PC zu infizieren, sollte der befallene PC vollständig neu aufgesetzt und alle Zugangsdaten erneuert werden. Das sollte aber nicht geschehen, ehe die infizierten Dateien aufgedeckt und gelöscht wurden. Ein Scanbericht der Antivirensoftware kann dabei helfen, Trojaner und Viren ausfindig zu machen. Eine verschlüsselte WLAN- und Internetverbindung über den Browser sollten bei jeder Transaktion gewährleistet sein.

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Sicherheitsgarantie mit Homebanking

Zusätzlich sicherer wird Online-Banking, wenn man statt des normalen Betriebssystems ein separates System nutzt, das man etwa über einen USB-Stick oder eine DVD starten kann. Zu den sichersten Tools zählen virtuelle Systeme, die extra auf dem Rechner eingerichtet werden. Alternativ kann man auf eine Banksoftware zurückgreifen. Bankgeschäfte müssen dann nicht über den Web-Browser erledigt werden. In Verbindung mit dem HBCI Plus Standard, den einige Banken wie die Norisbank anbieten, werden Transaktionen insgesamt gut abgesichert. Beim Online-Banking mit HBCI, kurz Homebanking, erfolgt die Autorisierung über einen digitalen Schlüssel, der auf einer Chipkarte gespeichert ist, die über ein spezielles Kartenlesegerät angewendet werden kann. Homebanking-Verfahren versprechen neben ChipTAN die größte Sicherheit.

Kunden haften bei Fahrlässigkeit

Wenn sich Betrüger Zugang zum Konto verschafft haben, sollte der erste Schritt in der Kontosperrung bei der jeweiligen Bank bestehen. Wurde Geld entnommen, sollte Strafanzeige erstattet werden. Dadurch wird es einfacher, später das Geld von der Bank zurückzuverlangen. Die Banken kommen in der Regel für den entstandenen Schaden auf, sofern Kunden den Angriff nicht durch eigene Fahrlässigkeit heraufbeschworen haben. Allein eine fehlende Antivirensoftware kann Grund dafür sein, dass Banken Schadensersatzansprüche zurückweisen können. Bei vielen Banken ist außerdem eine Selbstbeteiligung bis zu maximal 150 Euro bei missbräuchlicher Benutzung des Autorisierungsverfahrens üblich und nach §675v BGB zulässig.

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Bildquelle: ©iStock.com/fuzzbones0

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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