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Mit dem Baby zur Arbeit – geht das?

Nicht jede Mutter will nach der Geburt ihres Kindes über Monate oder gar Jahre hinweg dem Arbeitsplatz fern bleiben. Dies hat oft finanzielle, aber natürlich auch persönliche Gründe. Doch wie sieht es mit der rechtlichen Lage für Mütter aus, die ihr Kind zu ihrem Arbeitsplatz mitnehmen und dort auch stillen wollen?

Gesetzlicher Anspruch auf Stillpausen bei der Arbeit

Bringt eine Mutter ihr Säugling mit zur Arbeit, erfordert dies meist auch Möglichkeiten, das Kind zu stillen. Nach wie vor gibt es hier das Manko, dass die meisten Arbeitgeber nicht an stillende Mütter denken, sondern eher davon ausgehen, dass diese nach der Geburt bis zum Abstillen zuhause bleiben. Doch der Gesetzgeber hat für Mütter, die ihr Kind mit zur Arbeit nehmen, und dort dann auch stillem müssen, klare Regeln vorgegeben.

Das heißt konkret: Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pausen, in denen sie ihre Kinder stillen können, die sogenannten Stillpausen. Dafür hat der Arbeitgeber seiner stillenden Mitarbeiterin entweder einmal am Arbeitstag mindestens eine Stunde freizustellen, oder zwei Mal täglich je eine halbe Stunde. Die Freigabe erfolgt auf Verlangen der Mutter, das heißt, der Arbeitgeber sollte vorab darüber informiert werden.

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Quelle: Statista.de

Mütter haben viel mehr Rechte, als die meisten wissen

Gibt es in der Nähe des Arbeitsplatzes keine adäquate Möglichkeit, das Kind zu stillen, weil der Arbeitgeber keine entsprechenden Vorkehrungen hierfür getroffen hat, muss dieser eine Stillzeit von bis zu 90 Minuten gewähren. Übrigens muss das Kind in dieser Zeit nicht unbedingt selbst gestillt werden, sondern diese Stillpausen können auch dazu genutzt werden, um die Milch für das Baby abzupumpen, um ihm so später die Flasche geben zu können. Dies hat die Stillkommission so vorgegeben und der Gesetzgeber ist ihr entsprechend gefolgt.


Die Stillpausen dürfen den Vorgaben des Gesetzgebers nach nicht auf die Arbeitszeit der Mutter angerechnet werden. Dies dürfte den einen oder anderen Arbeitgeber wurmen, aber das Recht schützt hiermit klar die stillende Mutter.

Familienfreundlichkeit zahlt sich aus – auch für den Arbeitgeber

Für Arbeitgeber bedeutet eine Mutter, die schneller wieder zur Arbeit kommt, und ihren Säugling mitbringt, jedoch alles andere als einen Nachteil. Denn Familienfreundlichkeit steigert die soziale Qualität eines Arbeitsplatzes und die Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen – und so letztlich die Produktivität. Eine motivierte Mitarbeiterin, die gerne arbeitet, bringt trotz ihrer rechtlich vorgegebenen Stillpausen mitunter deutlich mehr Leistung als eine Mitarbeiterin, die nicht stillt, aber ihren Job nur ungern oder halbherzig macht.

Unternehmen, die jungen Eltern in der Gestaltung einer positiven Work-Life-Balance nicht entgegenkommen, müssen schlimmstenfalls damit rechnen, dass diese sich anderweitig umsehen und ihnen wertvolles Know-how verloren geht. Die Unternehmensbindung ist längst nicht mehr so hoch wie noch vor zehn Jahren, einen neuen Job zu suchen ist dank Online-Stellenbörsen so einfach wie nie zuvor.

Viele Unternehmen haben dies bereits erkannt und damit begonnen, Stillbereiche und dafür geeignete Aufenthaltsräume einzurichten, um Mütter schneller wieder mit an Bord zu haben und zu halten. Denn was der Gesetzgeber garantiert und was gängige Praxis ist, klafft leider oft weit auseinander. Mütter sollten sich also nicht scheuen, auf ihr Recht zu pochen. Die langfristigen positiven Auswirkungen auf das Arbeitsklima werden schließlich auch das Unternehmen überzeugen.

Titelbild: © istock.com – gpointstudio

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Categories: Geld & Gesetz
Michaela Lieber: Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.
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