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Wissenswertes über die Geburtsurkunde

Wenn ein kleiner Erdenbürger das Licht der Welt erblickt, dann stehen das Wohl des Kindes und das der gebärdenden Mutter an erster Stelle. Doch bereits wenige Stunden nach der Geburt werden die Mühlen der Verwaltung tätig und das Neugeborene wird amtlich erfasst. Die Geburt muss angezeigt und eine Geburtsurkunde ausgestellt werden. Die Geburtsurkunde gilt als eines der wichtigsten Dokumente eines Menschen.

Was die Geburtsurkunde alles verrät

Die Urkunde ist das erste amtliche Dokument, das ein Mensch besitzt.

Hierin wird vom Standesamt des Geburtsortes die Geburt bestätigt und der Vor- und Familienname des Kindes, dessen Geschlecht und die Daten der Geburt mit Datum und Ort angeführt.

Die als rechtlich geltende Eltern zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde werden ebenfalls angeführt. Dabei gilt die 300-Tage-Regel.

Bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern oder dem Tod des Vaters innerhalb der 300 Tage vor der Geburt gilt das Kind als ehelich und der Vater wird als Elternteil angeführt.

Bei nicht aufrechter Ehe kann der leibliche Vater nur nach einer Vaterschaftsanerkennung als Vater in der Geburtsurkunde angeführt werden.

Die Angabe zum Geschlecht des Kindes, dessen Religionszugehörigkeit und zu den Eltern kann auf Wunsch entfallen oder ergänzt werden.

Sollte die Entscheidung über den Vornamen des Kindes nicht sofort getroffen werden können, haben die Eltern dafür länderabhängig etwas Zeit: in Deutschland ein Monat, in Österreich 40 Tage.

Vornamen dürfen nicht ungebräuchlich sein, dem Kind keinen Schaden zufügen und muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen. Bei exotischen Namen sollte daher vorab das Standesamt informiert werden. Mehr zu diesem

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Bei der Geburtsurkunde müssen die Eltern schnell handeln

Die Urkunde über die Geburt muss direkt nach der Geburt angesucht werden. Da die Wohnsitzanmeldung eine Geburtsurkunde als Vorbedingung hat und ein Kind nicht ohne Wohnsitz sein kann, ist ein schnelles Handeln notwendig.

In Deutschland gilt dabei eine Frist von einer Woche, in Österreich von drei Tagen ab Verlassen des Krankenhauses oder der Hausgeburt.

Sie können die Geburtsurkunde unkompliziert online beantragen, wenn Sie in Österreich einen digitalen Babypoint mittels der Handy-Signatur aktivieren oder in Deutschland ein Online-Formular des zuständigen Standesamtes ausfüllen.

Eine zusätzliche Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift können ebenfalls online beantragt werden. Für die Ausstellung der Urkunde müssen die Eltern oder die Mutter folgende Dokumente vorlegen:

  • Geburtsurkunden der Eltern oder der Mutter
  • Heiratsurkunde der Eltern, Partnerschaftsurkunde, Scheidungsurteil
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Mutter oder der Eltern des Kindes oder ein Nachweis des Hauptwohnsitzes im Ausland
  • Eventuell Nachweis akademischer Grade der Mutter bzw. der Eltern
  • Erklärung über die Vornamensgebung
  • Vaterschaftsanerkennung
  • Formular „Anzeige der Geburt“ bei noch nicht erfolgter Anzeige der Geburt durch das Spital oder die Hebamme.
  • Vollmacht, wenn der außereheliche Vater oder eine Drittperson die Geburt beurkunden soll

Die Geburtsurkunde wird das ganze Leben benötigt

Die Geburtsurkunde ist mehr als nur die Anzeige der Geburt. Sie ist ein wichtiges Personendokument und wird für viele amtliche und behördliche Wege benötigt.

Ob Sie für Ihr Kind einen Reisepass oder ein anderes Personaldokument anfordern, ob Sie die Anmeldung im Kindergarten, in einer Schule oder auf der Universität vornehmen wollen, ob Sie für Ihr Kind die Krankenversicherung oder für sich das Elterngeld und Kindergeld anmelden oder ob das Kind später einmal heiraten möchte: Für alle diese Schritte ist die Geburtsurkunde eine wichtige Basis und muss den Behörden, Ämtern, Anstalten, Institutionen und Vereinen vorgelegt werden

Für die Eröffnung eines Kontos benötigt die Bank die Geburtsurkunde und manche Firmen verlangen ebenfalls die Geburtsurkunde als Vorlage. Selbst beim eigenen Tod müssen die Hinterbliebenen die Geburtsurkunde bei der Bestattung vorlegen, damit das Leben eines Menschen rechtlich abgeschlossen werden kann.

Behördengänge werden verkürzt und vereinfacht

Weil die Mutter und Eltern eines neugeborenen Kindes nach der Geburt nicht sofort an Behördengänge, Versicherungen oder den späteren Lebensweg des Kindes denken, wurde die Ausstellung der Geburtsurkunde vereinfacht.

Trotzdem müssen für dieses wichtige Dokument von den Eltern oder der Mutter verschiedene Dokumente vorgelegt werden.

Die Ausstellung der Urkunde erfolgt innerhalb kürzester Zeit und begleitet einen Menschen sein ganzes Leben.

Die Urkunde ist für Behördengänge, Versicherungen, bei schulischen Anmeldungen, im Beruf, bei der Eheschließung und auch noch beim Tod wichtig.

Titelbild: © iStock – Simon Dannhauer

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Categories: Allgemein
Michaela Lieber: Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.
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