Vaterschaftstest: wichtige Infos im Überblick

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In Deutschland ist etwa jedes hundertste Kind nicht das leibliche Kind des vermeintlichen Vaters. Früher oder später kommen anhand von äußeren Merkmalen häufig Zweifel auf. Jährlich kommt es daher zu zirka 10.000 gerichtsverfügten und rund 40.000 privat veranlassten DNA-Tests, um eine Vaterschaft zu bestätigen bzw. auszuschließen.

Vaterschaftstest – wann kann er erfolgen?

In der Regel müssen vermeintliche Väter von sogenannten Kuckuckskindern bis nach der Geburt des Kindes warten, bevor ein Vaterschaftstest veranlasst wird. Zwar gibt es auch bereits während der Schwangerschaft Möglichkeiten, die Vaterschaft festzustellen, diese werden aber häufig mit Rücksicht auf die Gesundheit des Kindes nur in strafrechtlich relevanten Fällen und höchst selten durchgeführt. Grundsätzlich wäre ein pränataler Vaterschaftstest vor der Geburt zwischen der 10. und 12. Schwangerschaftswoche durch eine Chrionzottenbiopsie, möglich.

Ab der 15. Schwangerschaftswoche kann eine Amniozentese bzw. Fruchtwasserentnahme Klarheit verschaffen. Da alle Verfahren während der Schwangerschaft das Risiko einer Fehlgeburt in sich bergen, sind die Vorschriften in Deutschland sehr streng gefasst und verbieten pränatale Vaterschaftstests, sofern keine gerichtliche Anordnung vorliegt. Nach der Geburt des Kindes dürfen sowohl private als auch gerichtlich angeordnete Vaterschaftstests beauftragt werden.

Grundsätzlich funktioniert dies über die Entnahme einer Speichelprobe, die bereits unmittelbar nach der Geburt erfolgen kann. Da Kinder in der ersten Zeit gestillt werden, kann es bei der Speichelprobe zu Verunreinigungen kommen. Daher sollte die Speichelprobe frühestens 2 Stunden nach dem Stillen entnommen werden. Nur so ist sichergestellt, dass sich keine mütterliche DNA mehr im Mund des Kindes befindet.

Video: Abstammungstest Erklärung – wie geht das?

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Rechtlich zulässige Durchführung eines Vaterschaftstests

Grundsätzlich muss für den Vaterschaftstest isolierte DNA des Vaters und des Kindes vorliegen. Noch sicherere Aussagen können getroffen werden, wenn auch die DNA der Mutter vorliegt. Die benötigten Proben der DNA werden in der Regel durch Abreiben von der Mundhöhlenschleimhaut mittels eines Wattestäbchen abgenommen.

Also völlig schmerzfrei und problemlos. Gemäß dem deutschen Gendiagnostikgesetz muss die Probenahme für eine DNA-Analyse durch eine geeignete, sachkundige und im Verfahren neutrale Person erfolgen. Die Personen, denen die Proben entnommen werden, müssen sich mittels eines Ausweisdokumentes identifizieren. Die entsprechenden Unterlagen in Kopie sowie Fotomaterial werden mit den Proben an ein Labor, welches berechtigt ist die DNA-Analyse durchzuführen, weitergeleitet. Zudem müssen alle getesteten Personen oder die Erziehungsberechtigten dem DNA-Test mittels Unterschrift zustimmen.

Vaterschaftstest – die wissenschaftliche Untersuchung

Die Beweiskette darf natürlich nicht unterbrochen werden. Die Proben und Unterlagen müssen direkt an das Labor ausgehändigt werden. Die für jeden Menschen charakteristischen DNA-Genloci werden für den Vergleich herangezogen. Da jeder Mensch über die genetischen Informationen seiner Mutter und seines Vaters in sich trägt, kann entsprechend die Abstammung hergeleitet werden.

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Wie ermittelt man die Vaterschaft?

Mittels effizienter, komplexer Verfahren ermittelt das Labor die exakte Wahrscheinlichkeit der Vaterschaft. Direkt nach der Ermittlung des Ergebnisses wird dieses an die im Formular definierten Personen gesendet. Die Begutachtung anhand der bezeugt entnommenen Proben erfordert in der Regel zirka ein bis zwei Wochen.

Vaterschaftstest – einfach und doch kompliziert

Solange alle Beteiligten mit einem Vaterschaftstest einverstanden sind, gestaltet sich das Verfahren sehr einfach. Sollte allerdings der Erziehungsberechtigte des Kindes sein Einverständnis versagen, kann nur eine gerichtliche Anordnung für einen Vaterschaftstest von Erfolg gekrönt sein.

Titelbild: © istock.com – isak55

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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