Alleinerziehend – Anspruch auf Arbeitslosengeld im zweiten Elternzeitjahr?

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Eltern alleinerziehend
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Für Alleinerziehende ist das Elterngeld bis zu 14 Monaten vorgesehen, danach müssen Alleinerziehende wieder auf ein Arbeitseinkommen zurückgreifen, ist das nicht möglich, besteht der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Alleinerziehende fallen nicht durch das System

Wie ab dem zweiten Elternjahr den Lebensunterhalt finanzieren, wenn das Elterngeld wegbricht? Eine Frage, die sich Alleinerziehende sehr häufig stellen müssen. Eines ist sicher, kein Alleinerziehender fällt durch das deutsche Sozialsystem. Es gibt bestimmte Faktoren, die Einfluss nehmen, ob Alleinerziehende ab dem zweiten Elternzeitjahr Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben.

Dazwischen muss zudem zwischen dem ALG I und dem ALG II unterschieden werden. Ist ein Alleinerziehender vermögend, also mit hohen Finanzwerten oder weiteren Vermögenswerten ausgestattet, werden diese bei der Berechnung eines Arbeitslosengeldantrages berücksichtigt.

War ein Alleinerziehender vor dem ersten Elternzeitjahr berufstätig, wird zunächst geschaut, ob es für Alleinerziehenden zumutbar ist, dass dieser seine alte Tätigkeit, zumindest in Teilzeit wieder aufnimmt. Abhängig ist das von einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind, welche durch einen KIGA, einer KITA, einer Tagespflege oder einer Privatperson gewährleistet sein muss.

Video: Arm gemacht – Alleinerziehende in Deutschland

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Arbeit geht vor Ansprüchen aus dem Sozialsystem

Unterhalt alleinerziehendKann von der Kinder-und Jugendfürsorge eine Betreuung gewährleistet werden, wird Alleinerziehenden geraten, diese Betreuung wahrzunehmen, um den Lebensunterhalt eigenständig zu gewährleisten. Sozialgerichte entscheiden jedoch auch für Alleinerziehende, wenn diese glaubhaft machen können, dass es eine unzumutbare Härte für das Kind darstellt, wenn dieses im zweiten Elternzeitjahr nicht von dem Elternteil persönlich betreut wird. So zum Beispiel bei körperlich oder geistig eingeschränkten Kindern oder Krankheit des Kindes.

In der Realität sind die Betreuungsangebote durch die Familie oder einer externen Fachkraft nur sehr selten gegeben für Kinder unter drei Jahren. Darum wird in den meisten Fällen die Betreuung des Alleinerziehenden nicht hinterfragt im zweiten Elternzeitjahr. Somit bleibt der Antrag auf ALG I. Dieser wird gewährt, sofern die Zeiten noch nicht voll ausgeschöpft sind.

Anzurechnen sind Dritteinkünfte, zu denen auch die Unterhaltszahlungen des zweiten Elternteils zählen. Bleiben diese gänzlich aus, wird das im Antrag berücksichtigt. ALG II ist für alle Alleinerziehenden, die bisher keinen Anspruch auf ALG I hatten oder das mögliche Kontingent ausgeschöpft haben. Alleinerziehende erhalten aber einen Zuschuss.

Welche Arbeitslosengeldansprüche bestehen bei mittellosen Alleinerziehenden?

Das Einkommen eines Alleinerziehenden setzt sich zumindest aus dem Kindergeld zusammen. Das Kindergeld ist in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld oder in einigen Fällen auch Sozialgeld anzurechnen. Ebenso weitere Einkünfte aus Gelegenheitsarbeit oder Unterhaltszahlungen Dritter, selbst wenn diese nicht vom anderen Elternteil stammen. Für die Unterkunft ist Wohngeld zu beantragen, welches in voller Höhe angerechnet wird. Die Ansprüche für einen Alleinerziehenden setzen sich wie folgt zusammen:

  • Leistung nach dem Regelsatz für den Haushaltsvorstand
  • Leistung nach dem Regelsatz für ein Kind, gestaffelt nach dem Alter, sind weitere Kinder mit im Haushalt, werden die Regelsätze einzeln aufgelistet
  • 36% Mehrbedarf für Alleinerziehende auf Basis des Regelsatzes für den Haushaltsvorstand
  • 17% Mehrbedarf vom Regelsatz des Haushaltsvorstands, wenn im zweiten Elternzeitjahr eine erneute Schwangerschaft ohne Partner besteht
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Alle Anträge für das Arbeitslosengeld sind bei der zuständigen Behörde oder dem Amt der jeweiligen Kommune, in der der rechtmäßige Wohnsitz besteht, zu stellen.

Alleinerziehend reicht nicht allein für Arbeitslosengeldanspruch

Nur wer aus eigener Kraft die Mittel zum Leben als Alleinerziehender nicht aufbringen kann, hat im zweiten Elternzeitjahr einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I oder II. Das Sozialsystem in Deutschland garantiert Alleinerziehenden durch das Arbeitslosengeld ein gesichertes Grundeinkommen.

Titelbild: © istock.com – Wavebreakmedia
Textbild: © istock.com – olgakr

Über den Autor

Michaela Lieber

Seit Maximilian am 12. März 2010 das Licht der Welt erblickte, hat sich in meinem Leben viel verändert. Diese Erfahrungen teile ich gern. Als Redakteurin in meiner täglichen Arbeit, wie im privaten Umfeld.

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